HANNOVER. Die Sportstudiokette Fitnessloft hat einer moslemischen Kundin das Tragen eines Kopftuchs in ihren Einrichtungen untersagt. Die Geschäftsführung begründete das Verbot in ihren beiden Hannoveraner Niederlassungen mit dem Versuch, alle vermeidbaren Verletzungsrisiken zu minimieren. Daher habe man beschlossen, „daß eine Kopfbedeckung, die für das eigene Training nicht essentiell ist, grundsätzlich auch nicht erlaubt wird“, sagte ein Sprecher der Hannoverschen Allgemeinen.
Eine 35 Jahre alte Moslemin fühlt sich durch die Regelung diskriminiert. Der niedersächsische Islamverband Schura kritisierte das Unternehmen. „Solch ein Verbot paßt nicht ins 21. Jahrhundert“, äußerte der Vorsitzende Recep Bilgen. Die Migrationsbeauftragte der Landesregierung, Doris Schröder-Köpf (SPD) riet Fitnessloft solle flexibler sein.
Sportstudio stützt sich auf Gerichtsurteil
Trotz der Kritik betonte das Unternehmen, an seiner Entscheidung festzuhalten. Denn „als Betreiber einer expandierenden Fitnesstudiokette nehmen wir unsere Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern sehr ernst“. Die Firma stützt sich auf ein Urteil des Landgerichts Bremen vom Jahr 2013. Die Richter hatten damals in einem ähnlichen Fall entschieden, die Religionsfreiheit werde durch das Ablegen des Kopftuchs nicht eingeschränkt. Vielmehr schütze die Maßnahme vor möglichen Verletzungen.
In den Einrichtungen anderer Betreiber in Hannover können Kopftücher getragen werden. (ag)