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„Staatlich geförderte Pädophilie“: Anti-Gender-Forscher Kutschera vor Gericht

„Staatlich geförderte Pädophilie“: Anti-Gender-Forscher Kutschera vor Gericht

„Staatlich geförderte Pädophilie“: Anti-Gender-Forscher Kutschera vor Gericht

Ulrich Kutschera
Ulrich Kutschera
Ulrich Kutschera: Foto: picture alliance/Göran Gehlen/dpa
„Staatlich geförderte Pädophilie“
 

Anti-Gender-Forscher Kutschera vor Gericht

Der Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera muß sich seit Mittwoch wegen Äußerungen über Homosexuelle vor dem Kasseler Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Universitätsprofessor unter anderem Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verleumdung vor. Hintergrund ist ein Interview, indem er Homosexuellen eine Neigung zur Pädophilie attestierte.
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KASSEL. Der Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera muß sich seit Mittwoch wegen Äußerungen über Homosexuelle vor dem Kasseler Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Universitätsprofessor unter anderem Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verleumdung vor.

Hintergrund ist ein Interview Kutscheras mit dem Nachrichtenportal kath.net aus dem Jahr 2017. Darin attestierte der Wissenschaftler Homosexuellen eine Neigung zur Pädophilie. Angesprochen auf das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare nach der Einführung der sogenannten Ehe für alle, sagte er: „Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmißbrauch auf uns zukommen.“

„Widernatürliche Früh-Sexualisierung“

Die „widernatürliche Früh-Sexualisierung“ interpretierte Kutschera in dem Interview als „geistige Vergewaltigung Schutzbefohlener“. Kinder lesbischer Paare, die mittels künstlicher Befruchtung gezeugt wurden, bezeichnete er als „bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte“.

Kutscherea begründete seine Aussagen gegenüber dem Portal mit evolutionsbiologischen Erkenntnissen. „Im Lauf der Evolution der Säuger hat sich, über 150 Millionen Jahre hinweg, die Mutter-Kind-Bindung als stärkstes Band überhaupt herausgebildet.“ Wenn nun einem Kind etwa die Mutter entzogen werde, „so ist das eine Verletzung des elementarsten Menschenrechts, das überhaupt existiert“.

Am ersten Prozeßtag am Mittwoch verzichtete Kutschera auf eine persönliche Äußerung und ließ stattdessen biowissenschaftliche Definitionen vorlesen, berichtete die Nachrichtenagentur dpa. Mehrere Homosexuelle und Studentenvertreter der Universität Kassel hatten Anzeige erstattet. Außerdem beantragte sein Anwalt, Kutscheras Buch „Das Gender-Paradoxon“ als Beweis in dem Prozeß zuzulassen. „Erst nach Einführung des Buches wird ersichtlich werden, daß die Äußerungen auf biologischem Fachwissen beruhen“, erklärte sein Anwalt.

Verteidigung stellt 14 Beweisanträge

Zudem stellte die Verteidigung 13 weitere Beweisanträge. Anhand von Medizinern und Forschern will sie belegen, daß die Äußerungen Kutscheras auf wissenschaftlichen Erkenntnissen fußten und keine Beleidigungen Homosexueller darstellten. Ein weiterer Prozeßtermin steht noch aus.

Kutschera bezeichnet sich als atheistischen Evolutionsforscher, dessen Darlegungen auf biowissenschaflichen Fakten basierten. „Mit Politik oder Religion hat diese naturalistische Anti-Gender-Agenda nichts zu tun.“ (ls)

Ulrich Kutschera: Foto: picture alliance/Göran Gehlen/dpa
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