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Urteilsspruch in Freiburg: Mutter und Partner wegen Kindesmißbrauchs zu langer Haft verurteilt

Urteilsspruch in Freiburg: Mutter und Partner wegen Kindesmißbrauchs zu langer Haft verurteilt

Urteilsspruch in Freiburg: Mutter und Partner wegen Kindesmißbrauchs zu langer Haft verurteilt

Freiburger Mißbrauchsfall
Freiburger Mißbrauchsfall
Die beiden Angeklagten und ihre Verteidiger vor der Urteilsverkündung Foto: picture alliance/Patrick Seeger/dpa
Urteilsspruch in Freiburg
 

Mutter und Partner wegen Kindesmißbrauchs zu langer Haft verurteilt

Das Landgericht Freiburg hat eine Mutter, die ihren Sohn im Darknet über Jahre zum Mißbrauch verkauft hat, zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Auch der vorbestrafte pädophile Partner der Frau und Mittäter muß hinter Gitter. Sechs weitere Mitangeklagte wurden bereits verurteilt.
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FREIBURG. Das Landgericht Freiburg hat eine Mutter, die ihren Sohn im Darknet über Jahre zum Mißbrauch verkauft hat, zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Frau muß für zwölf Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Ihr an den Taten beteiligter Partner erhielt eine Strafe von zwölf Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung, meldet die Nachrichtenagentur dpa.

Das Gericht blieb mit dem Urteilsspruch unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für die Mutter 14 Jahre und sechs Monate und für den als Pädophilen vorbestraften Lebensgefährten 13 Jahre und sechs Monate mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Zudem sollen die beiden Verurteilten insgesamt 42.500 Euro Schmerzensgeld an den heute zehn Jahre alten Jungen und ein drei Jahre altes Mädchen zahlen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, daß Berrint T. ihr eigenes Kind gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten Christian L. in knapp 60 Fällen über das Darknet zur Prostitution angeboten hat. Auch sollen sich beide selbst an dem Jungen vergangen haben.

Sechs Mitangeklagte erhielten ebenfalls Haftstrafen

In dem Fall waren sechs weitere Männer angeklagt worden, darunter ein Spanier und ein Schweitzer. Sie wurden inzwischen alle zu langen Haftstrafen mit zum Teil anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Filmaufnahmen der Taten waren über das Darknet verbreitet worden.

Der Mißbrauchsbeauftrage der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, forderte als Konsequenz aus den Verbrechen, daß Versäumnisse, die den Fall erst ermöglicht hätten, ausgeleuchtet werden müßten. Behörden hätten wichtige Informationen nicht weitergegeben. So müsse geklärt werden, wie ein vorbestrafter Pädophiler mit einem Kind unter einem Dach leben konnte. (ag)

Die beiden Angeklagten und ihre Verteidiger vor der Urteilsverkündung Foto: picture alliance/Patrick Seeger/dpa
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