BERLIN. Die Bundespolizei hat die Eignungsvoraussetzungen für Bewerber leicht gesenkt. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervorgeht, habe die Bundespolizei die „Zugangsvoraussetzungen für eine Bewerbung geringfügig angepaßt“. So seien die erforderlichen Schulnoten in den Fächern Deutsch und Englisch gesenkt und die Mindestgröße abgeschafft worden. Auch würden mittlerweile tätowierte Bewerber zum Auswahlverfahren zugelassen, wenn ihre Tätowierungen abdeckbar seien.
Geringfügige oder verjährte Straftaten von Bewerbern stellten zudem bei der Bundespolizei kein generelles Ausschlußkriterium für das Aufnahmeverfahren dar. Die Absenkung der Standards sei wegen der sinkenden Schulabgängerzahlen sowie der hohen Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt notwendig gewesen, begründete die Bundesregierung die Maßnahmen.
Rechtschreibtest angepaßt
Ähnlich verhält es sich beim Bundeskriminalamt. Auch hier würden in Einzelfällen Bewerber zu Gesprächen eingeladen, zu denen polizeiliche Erkenntnisse vorlägen. Wegen des allgemeinen Nachwuchsmangels seien zudem auch beim BKA gewisse Anforderungen an die Bewerber gesenkt worden. So habe man den Rechtschreibtest an die „durchschnittlichen Rechtschreibleistungen eines heutigen Abiturienten angepaßt“.
Und auch die Anforderungen im Sporttest seien etwas niedriger. Initiiert hatte die Anfrage der AfD-Abgeordnete Martin Hess, der bis zu seinem Einzug in den Bundestag als Polizeihauptkommissar und Ausbilder bei der Polizei Baden-Württembergs tätig war. (krk)