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Verurteilter Sexualtäter auf der Flucht: Sträfling soll auf Freigang Kind vergewaltigt haben

Verurteilter Sexualtäter auf der Flucht: Sträfling soll auf Freigang Kind vergewaltigt haben

Verurteilter Sexualtäter auf der Flucht: Sträfling soll auf Freigang Kind vergewaltigt haben

Polizeieinsatz
Polizeieinsatz
Die Polizei fahndet in Niedersachsen nach einem Sträfling, der während seines Freigangs ein Kind mißbraucht haben soll Foto: picture alliance/dap
Verurteilter Sexualtäter auf der Flucht
 

Sträfling soll auf Freigang Kind vergewaltigt haben

Die Polizei in Niedersachsen fahndet nach einem Straftäter, der während eines Freigangs ein 13jähriges Mädchen sexuell mißbraucht haben soll. Der Mann befand sich in Sicherungsverwahrung, hatte als sozialtherapeutischen Maßnahme aber einen mehrtägigen Ausgang gewährt bekommen.
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OSNABRÜCK. Die Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück fahnden nach einem 51 Jahre alten Straftäter, der während eines Freigangs ein 13jähriges Mädchen sexuell schwer mißbraucht haben soll. Der mutmaßliche Täter saß seit 2002 wegen gefährlicher Körperverletzung in der Justizvollzugsanstalt Lingen, seit 2007 befand er sich dort in Sicherungsverwahrung.

Als Teil einer sozialtherapeutischen Behandlung war dem 51jährigen, der bereits mehrfach wegen Sexualdelikten verurteilt wurde, vom 28. Mai bis zum 1. Juni ein sogenannter Langzeitausgang gewährt worden. Während dieses Freigangs mißbrauchte der derzeit Flüchtige am Freitagabend das Mädchen sexuell. Danach kehrte er nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zunächst zurück in die JVA oder meldete sich dort zumindest. Von dem weiteren Ausgang am Wochenende sei er dann nicht zurückgekehrt.

Daß erst jetzt unter Mithilfe der Bevölkerung nach dem Mann gefahndet werde, begründete der Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Alexander Retemeyer, gegenüber dem NDR damit, daß zuerst andere Fahndungsmaßnahmen eingeleitet worden seien, die durch eine Öffentlichkeitsfahndung verhindert worden wären.

Justizministerium verweist auf Verfassungsgerichtsentscheidung

Laut dem Niedersächsischen Justizministerium sei die Ausgangsregelung auch die Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverfahrung. Danach sei eine Lockerung der Sicherungsverwahrung ausdrücklich vorgesehen. Ob diese Regelung in der Praxis anwendbar sei, müsse nun geprüft werden, sagte Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne).

Das Bundesverfassungsgericht hatte die nachträgliche Verordnung einer Sicherungsverwahrung von Straftätern 2013 stark eingeschränkt. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung dürften nur diejenigen Täter eingewiesen werden, bei denen „eine hochgradige Gefahr“ bestehe, erneut schwerste Gewalt- und Sexualverbrechen zu begehen, entschieden die Richter damals. Vorausgegangen war dem eine Rüge des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der die Sicherungsverwahrung als „Strafe ohne Gesetz“ geächtet hatte. (krk)

Die Polizei fahndet in Niedersachsen nach einem Sträfling, der während seines Freigangs ein Kind mißbraucht haben soll Foto: picture alliance/dap
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