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Schleswig-Holstein: Muslime erhalten Rechtsanspruch auf Freistellung an religiösen Festen

Schleswig-Holstein: Muslime erhalten Rechtsanspruch auf Freistellung an religiösen Festen

Schleswig-Holstein: Muslime erhalten Rechtsanspruch auf Freistellung an religiösen Festen

Hände eines betenden Mannes über einem roten Gebetsteppich mit Muster, daneben eine Tasche. Symbolbild zum neuen Vertrag in Schleswig-Holstein, der Muslimen Freistellung an Ramadan- und Opferfest ermöglicht. Ein Mann betet auf einem Gebetsteppich: Schleswig-Holstein erkennt künftig Ramadan- und Opferfest als islamische Feiertage an. Foto: picture alliance/dpa | Eman Helal
Hände eines betenden Mannes über einem roten Gebetsteppich mit Muster, daneben eine Tasche. Symbolbild zum neuen Vertrag in Schleswig-Holstein, der Muslimen Freistellung an Ramadan- und Opferfest ermöglicht. Ein Mann betet auf einem Gebetsteppich: Schleswig-Holstein erkennt künftig Ramadan- und Opferfest als islamische Feiertage an. Foto: picture alliance/dpa | Eman Helal
Ein Mann betet auf einem Gebetsteppich: Schleswig-Holstein erkennt künftig Ramadan- und Opferfest als islamische Feiertage an. Foto: picture alliance/dpa | Eman Helal
Schleswig-Holstein
 

Muslime erhalten Rechtsanspruch auf Freistellung an religiösen Festen

Schleswig-Holstein erkennt zwei islamische Feiertage offiziell an. Muslime können sich zu Beginn von Ramadan und Opferfest freinehmen – Schüler ohne Nachteile, Beschäftigte gegen Urlaubstag. Eine ähnliche Regelung existiert bereits für den Buß- und Bettag.
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KIEL. Schleswig-Holstein und der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) haben einen Vertrag geschlossen, der Muslimen eine verbindliche Regelung für religiöse Feiertage gibt. Der Vertrag wurde am 24. September in Kiel unterzeichnet. Künftig können sich Schüler am ersten Tag des Ramadan- und des Opferfestes vom Unterricht befreien lassen. Auch Lehrer, Beamte und Arbeitnehmer dürfen eine Freistellung beantragen, müssen dafür jedoch einen Urlaubstag einsetzen. Ein zusätzlicher gesetzlicher Feiertag wird nicht eingeführt.

Das Modell ähnelt der bestehenden Regelung für evangelische Christen am Buß- und Bettag. Auch dort haben Beschäftigte einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung, wenn sie an Gottesdiensten teilnehmen wollen. In Paragraph 7 des Landesgesetz über Sonn- und Feiertage heißt es außerdem: „Den in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis stehenden Mitgliedern der Religionsgemeinschaften ist, soweit betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen, an den Feiertagen ihres Bekenntnisses Gelegenheit zu geben, am Gottesdienst teilzunehmen.“ Eine Lohnfortzahlung ist nicht vorgesehen.

Ministerin spricht von Anerkennung

Kulturministerin Dorit Stenke (CDU) bezeichnete den Vertrag als „wichtiges Zeichen der Anerkennung und Gleichbehandlung“. Ziel sei es, das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Religionsausübung sichtbar zu machen und gleichzeitig gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.

Eine Frau mit grauen Haaren und Brille sitzt im Plenarsaal mit verschränkten Händen vor sich. Kulturministerin Dorit Stenke (CDU) beim Landtag in Schleswig-Holstein, wo der Vertrag mit dem VIKZ über islamische Feiertage vorgestellt wurde. Kulturministerin Dorit Stenke (CDU) im Landtag: Sie nennt den Vertrag mit dem VIKZ ein Zeichen der Anerkennung. Foto: picture alliance/dpa | Frank Molter
Kulturministerin Dorit Stenke (CDU) im Landtag: Sie nennt den Vertrag mit dem VIKZ ein Zeichen der Anerkennung. Foto: picture alliance/dpa | Frank Molter

Der Vertrag enthält zudem eine bildungspolitische Komponente. Er ebnet den Weg für ein ordentliches Unterrichtsfach Islamische Religion, sofern ausreichende Schülerzahlen und qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Außerdem sichert er dem VIKZ das Recht zu, Bildungs- und Kultureinrichtungen zu betreiben und Imame auszubilden.

VIKZ ist sunnitisch-konservativ ausgerichtet

Der VIKZ wurde 1973 in Köln gegründet und zählt zu den ältesten islamischen Dachverbänden in Deutschland. In Schleswig-Holstein gehören rund 12.000 Mitglieder in zwölf Gemeinden dazu. Der Verband ist sunnitisch geprägt, bildet seit Jahrzehnten Theologen in Deutschland aus und gilt als konservativ, aber staatlich anerkannt.

Nicht beteiligt am Vertrag sind andere muslimische Organisationen wie die Schura und die Ditib. Während mit der Schura nach Angaben des Bildungsministeriums Verhandlungen laufen, gibt es mit der Ditib bislang keine konkreten Gespräche. (sv)

Ein Mann betet auf einem Gebetsteppich: Schleswig-Holstein erkennt künftig Ramadan- und Opferfest als islamische Feiertage an. Foto: picture alliance/dpa | Eman Helal
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