BREMEN. Die Leiterin eines Bremer Gymnasiums ist mit einer Klage gegen die Einrichtung einer Inklusionsklasse gescheitert. Die Klage wurde als unzulässig zurückgewiesen. Die Beamtin sei nicht klagebefugt und könne ihre Bedenken lediglich verwaltungsintern geltend machen, begründete das Verwaltungsgericht Bremen seine Entscheidung.
Die Stadtgemeinde Bremen könne aus Sicht des Gerichts den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung anordnen. Die Schulleiterin müsse die Anweisung der Senatorin für Kinder und Bildung hinnehmen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Direktorin Christel Kelm hatte sich mit ihrer Klage gegen die Einrichtung einer inklusiven Klasse mit 19 regulären und fünf Schülern mit körperlicher oder geistiger Behinderung zu wehren versucht. Dabei berief sie sich auf das Bremer Schulgesetz, in dem Unterricht im Gymnasium „die Lernfähigkeit der Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Lerntempo auf einem Anforderungsniveau“ berücksichtigen müsse. (ls)