Wie kam es, daß Österreich im Gegensatz zu vielen Nachbarstaaten trotz der sowjetischen Besatzung weiter Teile des Landes nach 1945 nicht „sowjetisiert“ wurde und damit das Schicksal dieser Länder nicht teilen mußte? Wie sahen die sowjetischen Planungen zur Zukunft der Alpenrepublik während des Krieges, in den ersten Nachkriegsjahren und nach Stalins Tod aus? Lassen sich Methoden und Umfang der sowjetischen Strafjustiz sowie der Umgang mit tatsächlichen und mutmaßlichen Feinden der Besatzungsherrschaft in Österreich mit anderen Ländern unter sowjetischer Herrschaft vergleichen? Wie sah der Alltag in der sowjetischen Besatzungszone aus? Diese und ähnliche Fragen standen im Mittelpunkt eines zweitägigen Symposiums, welches im April dieses Jahres auf der Schallaburg in der Nähe von Melk (Niederösterreich) veranstaltet wurde. Unter dem Arbeitstitel „Die Rote Armee in Österreich (1945-1955)“ stellten dort – unter Leitung des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Kriegsfolgen-Forschung in Graz – österreichische und russische Historiker und Sozialwissenschaftler ihre neuesten Forschungsergebnisse über dieses bislang noch wenig beleuchtete Sachgebiet vor, die sie seit 2002 im Rahmen eines gemeinsames Projektes erarbeitet haben. Seit Juni liegen die Aufsätze nunmehr in Form eines Sammelbandes vor. Bis Anfang der neunziger Jahre war die wissenschaftliche Aufarbeitung der sowjetischen Besatzungszeit mangels Primärquellen nur in kursorischer Form möglich. So mußten sich die Studien zumeist auf Zeitzeugenbefragungen, Erlebnisberichte, Biographien und regionalgeschichtliche Skizzen sowie auf wenige britische und amerikanische Dokumente stützen. Ein Einblick in die konkreten Mechanismen der Machtausübung der sowjetischen Besatzungsmacht, sowie der inneren Sichtweise auf bedeutendere Ereignisse war freilich aus dieser Perspektive nahezu unmöglich. Um so erfreulicher sind die Fortschritte, die mit Hilfe des aktuellen Forschungsprojektes möglich waren. Die Grundlage konnte bereits durch eine Pilotstudie geschaffen werden, die vom Österreichischen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gefördert und in den Jahren 2000 und 2001 vom Boltzmann-Institut durchgeführt wurde. Bereits zum damaligen Zeitpunkt war es gelungen, erstmals einige Schlüsseldokumente im Zentralarchiv des russischen Verteidigungsministeriums einzusehen. Anfang 2002 setzte sich Bundeskanzler Wolfgang Schüssel bei einem Arbeitsbesuch in Moskau für eine Erweiterung des Projektes ein, an dem neben dem Boltzmann-Institut nunmehr auch das Institut für Allgemeine Geschichte der Russischen Akademie der Wissenschaften federführend beteiligt werden sollte. Auf diese Weise glückte es ihnen, Zugang zu weiteren wichtigen Dokumenten in den russischen Staatsarchiven, im Archiv für Außenpolitik der russischen Föderation, dem Zentralarchiv des Föderalen Sicherheitsdienstes (FSB) sowie dem Archiv des Zentralen Museums der Streitkräfte und des Museums der 4. Gardearmee in Moskau zu bekommen. 189 der damals eingesehenen Zeitzeugnisse werden nunmehr in einem weiteren Dokumentenband unter dem gleichen Titel wie der Aufsatzband in deutscher und russischer Sprache vorgestellt. Auf der Basis dieses Materials gelingt es, ein differenziertes Bild der Verhältnisse in der österreichischen SBZ von 1945 bis 1955 zu entwerfen. Interessant für den deutschen Leser dürften dabei die Kapitel sein, die unmittelbare Vergleichsmöglichkeiten zum mitteldeutschen Raum ermöglichen. So beschreiben Harald Knoll und Barbara Stelzl-Marx in ihrem Aufsatz „Sowjetische Strafjustiz in Österreich“, daß sich die Art der Verhaftungen von Zivilisten, die ihnen angelasteten Straftaten wie auch die Urteile und deren Vollstreckung kaum von der Praxis in der deutschen SBZ unterscheiden. Ein entscheidender Unterschied lag darin, daß die sowjetische Besatzungsmacht in Österreich keine Lager einrichtete, in denen verhaftete Zivilisten auf ihr Urteil oder eine Entscheidung über ihr weiteres Schicksal warteten und aufgrund von Hunger, Seuchen und Mißhandlungen ihr Leben einbüßten. Dies stand sogar im Gegensatz zur britischen und amerikanischen Besatzungszone Österreichs, in denen nach 1945 sogenannte „Entnazifizierungslager“ in Wolfsberg und Glasenbach eingerichtet wurden. Wohl schon auf diese Tatsache ist es zurückzuführen, daß die Anzahl der Verhafteten mit schätzungsweise einigen Tausend Betroffenen vergleichsweise gering blieb; wobei ein konkreter Nachweis mit Hilfe der russischen Akten in bislang etwa 2.000 Fällen gelang. Die einzelnen Fälle erinnern dagegen stark an die in der deutschen SBZ übliche Praxis: Beschuldigt der Spionage, illegalen Waffenbesitzes, Verbrechen gegen die Besatzungsmacht sowie der „Hitlerverwandtschaft“ oder unter „Werwolf“-Verdacht gestellt, wurden die Angeklagten durch geheime Militärtribunale oder Abteilungen des sowjetischen Geheimdienstes im Stab der Armee auf der Basis des sowjetischen Strafgesetzbuches verurteilt. Langjährige Haftstrafen waren die Regel, die Betroffenen wurden zur Strafverbüßung in die Sowjetunion deportiert. Eine Benachrichtigung der Angehörigen oder eine Angabe darüber, wo sich die Person befand, wurde von der Besatzungsmacht bei dieser Gruppe ebensowenig vorgenommen wie bei den knapp 200 Österreichern, gegen die die Tribunale Todesurteile fällten. Erst Jahre später erhielten einige Verwandte eine Kurzinformation mit einer willkürlichen Datumsangabe. Der lapidare Text darauf lautete, daß der Betreffende „am Ort seiner Haftverbüßung verstorben“ sei. Die bisherigen Grundannahmen über die Ausrichtung der sowjetischen Besatzungspolitik in Österreich bis zum Abschluß des Staatsvertrages von 1955, der den Abzug aller Besatzungstruppen und die Wiederherstellung der österreichischen Souveränität regelte, werden im wesentlichen von allen Autoren des Bandes bestätigt. Sie verfolgte zwei wesentliche Ziele: Zum einen sollte die Möglichkeit eines erneuten staatlichen Zusammenschlusses mit Deutschland langfristig ausgeschlossen werden. Schon aus diesem Grund wurde eine klare Unterscheidung zwischen deutschen Tätern und österreichischen Opfern von Krieg und nationalsozialistischer Gewaltherrschaft vorgenommen, die in der vergleichsweise „besseren“ Behandlung der Bevölkerung ihren Ausdruck fand. Zum anderen wollte die Sowjetunion unter allen Umständen die Eingliederung Österreichs in den westlichen Machtbereich verhindern. Vor allzu hohen Erwartungen auf sensationelle neue Erkenntnisse muß der Leser indes gewarnt werden: In den meisten Fragen können die Erkenntnisse des Forschungsprojektes erst einen ersten Schritt darstellen. Vieles wird in den nächsten Jahren auf der Grundlage der Dokumente noch sehr kontrovers diskutiert werden. Dies betrifft gerade Fragen, die bereits seit langem Anlaß zu heftigen zeitgeschichtlichen Diskussionen boten. Drohte zum Beispiel im Herbst 1950, als unter der Federführung der österreichischen Kommunisten Massenstreiks durchgeführt wurden, tatsächlich ein Putschversuch – vergleichbar in den Ostblockstaaten. So schreibt Peter Ruggenthaler in seinem Aufsatz, in dem er die Gründe der ausgebliebenen „Sowjetisierung“ skizziert, daß keine Indizien „für einen offensiven kommunistischen Umsturzes im Jahre 1950“ existierten. Ob die sowjetischen politischen Vertreter in Wien in den Ereignissen im Herbst 1950 doch die Chance sahen, der KPÖ zur Macht zu verhelfen, könne jedoch auch er „nicht eindeutig beantworten“. Foto: Feldküche der Roten Armee vor brennendem Dorf in Niederösterreich, April 1945: Vergleichsweise bessere Behandlung Stefan Karner, Barbara Stelzl-Marx (Hrsg.): Die Rote Armee in Österreich – Sowjetische Besatzung 1945-1955, Beiträge. Oldenbourg Verlag Wien 2005, 888 Seiten, gebunden, 24,80 Euro Stefan Karner, Barbara Stelzl-Marx, Alexander Tschubarjan (Hrsg.): Die Rote Armee in Österreich – Sowjetische Besatzung 1945-1955, Dokumente. Oldenbourg Verlag Wien 2005, 979 Seiten, gebunden, 24,80 Euro
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