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Schutz vor subjektiver Willkür

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Die Riten schützen den Glauben, die Predigten unterminieren ihn.“ Die Wahrheit dieses Aphorismus des kolumbianischen Denkers Nicolás Goméz Dávila wurde durch die kirchliche Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte voll bestätigt. Der katholische Gottesdienst wurde immer wortlastiger, tradierte Riten wurden vom Zelebranten eigenmächtig abgeändert, durch wortreiche Katechesen überlagert oder ganz aufgegeben. Doch diese vermeintliche Volksnähe beschleunigte nur den Rückgang der Kirchenbesucherzahlen. Jetzt hat die vatikanische Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung unter Mitwirkung der Glaubenskongregation am 23. April ein Dokument veröffentlicht, das liturgische Mißbräuche und Eigenmächtigkeiten streng untersagt. Es trägt den Titel „redemptionis sacramentum“ und betont das Recht jedes Gläubigen auf die nach der Ordnung der Kirche gefeierte Liturgie. Allerdings werden die Neuerungen der Liturgiereform keineswegs in Frage gestellt, lediglich eigenmächtige Änderungen werden untersagt. Die vatikanische Instruktion ruft in Erinnerung, daß das Predigen und das Austeilen der heiligen Kommunion Aufgaben sind, die dem Priester und nicht dem Laien zukommen. Der Priester wird gemahnt, die vorgeschriebenen liturgischen Gewänder zu benutzen und selbstverfaßte Hochgebete sowie Änderungen der approbierten Meßtexte zu unterlassen. Auch zu priesterlosen Sonntagsgottesdiensten äußert sich die Instruktion sehr kritisch. Das römische Dokument muß als Versuch der Kirchenleitung gesehen werden, den Gottesdienst vor subjektiver Willkür zu schützen. Er muß der Gottesdienst der heiligen Kirche bleiben und die Eucharistie „als Sakrament der Einheit“ erscheinen lassen. Ob der Versuch aus Rom erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten. Nicht selten war bisher aus dem Mund deutscher Bischöfe zu hören, Mißbräuche gäbe es natürlich schon – aber nicht bei uns.

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Marc Jongen, ESN Fraktion
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