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Sparen am falschen Ende

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Die oppositionelle CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus unterstützt die Klage der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg vor dem Verwaltungsgericht gegen die einseitige Aufkündigung der Vereinbarung über die Finanzierung des Religionsunterrichts durch den SPD/PDS-Senat. Nach Angaben des CDU-Abgeordneten Andreas Apelt (45) sei vor allem der Ostteil der Stadt betroffen, wo durch geringe Teilnehmerzahlen bis zu 3.000 Lerngruppen wegfallen würden. Dies könne die Kirche, die selbst 5,5 Millionen Euro für den Unterricht aufbringt, nicht ausgleichen. Zuvor hatte der evangelische Bischof Wolfgang Huber (60) in einem Brief alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses aufgefordert, klar für den Religionsunterricht einzutreten. Für den Unterricht müsse die Kirche die eingeplanten Kostenanteile für die Lehrkräfte einfordern. Insgesamt betrugen die staatlichen Zuschüsse für den evangelischen Religionsunterricht im Jahr 2002 rund 32 Millionen Euro. Im Herbst vorigen Jahres kürzte der Senat der hochverschuldeten Hauptstadt diese Zuschüsse um 2,5 Millionen Euro. Gegen diese Kürzung hatte die Kirche im Januar vor dem Berliner Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Die beiden großen Kirchen fordern seit langem einen Wahlpflichtbereich mit den Fächern Ethik und Religion. Am evangelischen Religionsunterricht beteiligen sich etwa 90.000 Schüler, am katholischen rund 24.000. Etwa 30.000 besuchen den Lebenskundeunterricht des humanistischen Verbandes, rund 700 erhalten islamischen Religionsunterricht. Auch die Deutsche Buddhistische Union will ab Herbst an Berliner Schulen unterrichten.

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