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Kardinäle zweiter Klasse

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Um die Stellung des Papstes zu schwächen, wird seit Jahren diskutiert, ob der Stellvertreter Gottes auf Erden nicht einfach nur eine „moralische Instanz“, ein „Sprecher der Christenheit“, ein „großartiger Humanist“ sei. Denn wenn dem so wäre, könnte der „Vorsitzende“ zu jeder Zeit wie ein Parteichef zurücktreten und einem jüngeren Nachfolger Platz machen. Die Hierarchie wäre damit in den Niederungen profaner Politik angelangt. Papst Johannes Paul II. weiß um diese Gefahr und erteilt jeder Spekulation um seinen Rücktritt eine eindeutige Absage. Allerdings hat er vergessen, eine nicht minder gefährliche Anomalie seines Kardinalskollegiums zu beenden, nämlich die Regelung, wonach die über 80jährigen Purpurträger von der Papstwahl ausgeschlossen sind. Denn wenn ein über 80jähriger Kardinal zu alt zur Stimmabgabe ist, wieso darf dann ein über 80jähriger Papst bleiben? Das Gesetz „Aggravescente aetate“ von Papst Paul VI. führte diese diskriminierende Regel 1970 ein, und der 58jährige Kardinal Karol Woityla wurde 1978 gemäß dieser Verordnung zum neuen Papst gewählt. Schon damals empörten sich die Ausgeschlossenen. Erzbischof Marcel Lefebvre erklärte, daß das Gewicht der Stimmen der älteren Kardinäle eventuell ausschlaggebend gewesen wäre, um den liberalen Polen zu verhindern. Die Gültigkeit der Papstwahl sei zweifelhaft. Jetzt haben die zur Zeit 59 „zu alten“ Kardinäle die Rückgabe ihrer vollen Rechte gefordert. „Ohne Wahlrecht sind wir Halbkardinäle, Kardinäle zweiter Klasse“, erklärte der 85jährige Kardinal Giovanni Cheli kürzlich in Rom. Aber wer hört schon auf einen „alten Trottel“?

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