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Warum ein NPD-Verbot scheitern wird

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Warum ein NPD-Verbot scheitern wird

 

Warum ein NPD-Verbot scheitern wird

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Nach der Wahl Holger Apfels zum neuen NPD-Vorsitzenden wurde in den Medien mit Wohlbehagen betont, daß der zeitliche Zusammenfall mit der Aufklärung der „Döner-Morde“ für ihn „verheerend“ sei. Und sofort wurden wieder, wie schon nach dem Massaker in Norwegen, allerlei Beziehungen der Täter zur NPD sowie zur rechtsextremen Kameradschaftsszene konstruiert, um die wieder aufgeflammte Verbotsdebatte zu befeuern.

Sicher wird der Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht erneut kommen, da man nun kaum noch zurückrudern kann, und ebenso sicher wird er wieder scheitern – wenn, wie zu hoffen ist, auch in Zukunft noch rechtsstaatliche Maßstäbe eingehalten werden. Es mag durchaus stimmen, daß sich manche, meist jüngere NPD-Mitglieder in Kreisen wie dem „Thüringer Heimatschutz“ und den „Freien Netzen“ bewegt haben, worauf Spiegel-Online hinweist, und zweifellos wird in einschlägigen Internetforen zuweilen eine recht militante Sprache gepflegt.

Kaum juristisch verwertbare Argumente

Ebenso ist es kein Geheimnis, daß vereinzelt auch Straftäter für die NPD kandidiert haben. Allerdings gilt letzteres auch für andere Parteien wie zum Beispiel die Grünen, in denen es ein Gewalttäter sogar bis zum Bundesaußenminister bringen konnte, und im Prinzip ist dagegen auch gar nichts einzuwenden, sofern jemand seine Strafe verbüßt hat und sich als Amtsträger nichts mehr zuschulden kommen läßt. Ersteres, die Vernetzung von NPD-Mitgliedern oder -Sympathisanten mit problematischen Gruppierungen, bietet ebenfalls kein juristisch verwertbares Argument für ein Parteiverbot; für ein solches ist, neben der verfassungsfeindlichen Gesinnung, eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung erforderlich“ (BVerfGE 5, 85, 2. Leitsatz). Diese darf dann natürlich nicht nur von einzelnen Mitgliedern, sondern muß von der Partei insgesamt ausgehen.

Es müßte also der Nachweis geführt werden, daß die NPD – wie die Hamas oder früher die baskische ETA sowie die IRA Nordirlands – über einen „bewaffneten Arm“ neben dem parlamentarischen verfügte, was nicht nur dem Verfassungsschutz, der nach neueren Angaben rund 100 V-Leuten unter den NPD-Funktionären unterhalten soll, wohl schon aufgefallen wäre. Welche Winkelzüge der Regierung und den Bundestagsparteien noch einfallen werden, um deren fragwürdige Tätigkeit innerhalb der NPD aufrechtzuerhalten und dennoch kein Scheitern des Verbotsantrags wie 2003 schon aus formalen Gründen zu riskieren, bleibt abzuwarten. Bislang war dazu kaum eine konstruktive Äußerung zu vernehmen, höchstens eine so merkwürdige Forderung wie die des ehemaligen bayerischen Innenministers Günther Beckstein, das Bundesverfassungsgericht solle seine Hürden für ein Parteienverbot absenken.

Es bleibt also die Programmatik der NPD, über deren Verfassungsfeindlichkeit in Politik und Medien Konsens herrscht. Liest man das Parteiprogramm, kommen einem aber – bei der in juristischem Zusammenhang allein relevanten neutralen Betrachtung – auch daran Zweifel: Eine positive Bezugnahme auf die „Volksgemeinschaft“ und die Forderung nach einer Rückführung von Ausländern, der Direktwahl des Präsidenten, Volksabstimmungen auf Bundesebene, dem Austritt aus der NATO sowie Grenzrevisionen auf friedlichem Wege sind ebensowenig verfassungsfeindlich wie die Ablehnung von Multikulturalismus und „Genderpolitik“, des „Schuldkultes“ und der Delegierung nationaler Souveränitätsrechte an die EU.

NPD darf sich auf Mitleids- und Solidarisierungseffekte freuen

Natürlich klingt dergleichen unerhört, wenn man ansonsten nur die Berichterstattung der Massenmedien gewohnt ist. Formulierungen wie „Integration ist Völkermord“ sind durchaus fragwürdig – angesichts der Faktenlage nach jahrzehntelanger Masseneinwanderung, der ethnisch heterogenen Abstammung eines 80-Millionen-Volkes oder der großen Differenzen in der kulturellen Integrationsfähigkeit von Einwanderern, die allein aufgrund ihrer Abstammung nicht als Fremdlinge auf Ewigkeit angesehen werden müssen –, aber als Beleg für Verfassungsfeindlichkeit ist das alles unbrauchbar. Ebenso wie bei kriminellen Betätigungen einzelner Mitglieder deren Unterstützung durch die Gesamtpartei nachzuweisen wäre, müßte belegt werden, daß etwa mit „Ausländerrückführung“ eigentlich ein Aufruf zum Bürgerkrieg gemeint sei oder der Begriff der „Volksgemeinschaft“ rassistische Konzeptionen zwingend voraussetze.

Nicht nur die „Antifa“-Lobby, deren Zuwendungen jetzt wieder steigen, sondern auch die NPD könnte durch den Medienrummel „gegen Rechts“ profitieren, wobei Holger Apfel neben seinem bürgerlichen Erscheinungsbild und dem neuen Schlagwort von der „seriösen Radikalität“ auch Mitleids- und Solidarisierungseffekte zugutekommen dürften. Es liegt nun an ihm, ob er sich wirklich konsequent von historischem Ballast und schädlichen Verbindungen trennt.

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