Anzeige
Anzeige
ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

E-Petition für „Deutsch ins Grundgesetz“

E-Petition für „Deutsch ins Grundgesetz“

E-Petition für „Deutsch ins Grundgesetz“

 

E-Petition für „Deutsch ins Grundgesetz“

Anzeige

Weihnachts-Abo, Weihnachtsbaum, Zeitungen

Die E-Petition für den Verfassungsrang der deutschen Sprache kann nur noch wenige Tage lang unterzeichnet werden. Wenn Sie die Massenpetition an den Deutschen Bundestag noch unterstützen wollen, müssen Sie sich beeilen. Die Zeichnungsfrist läuft am 19. Januar ab. Schon jetzt ist eine enttäuschend niedrige Beteiligung abzusehen. Es werden wohl kaum mehr als 5.000 Unterstützer werden.

Dies ist eine erstaunlich geringe Zahl, verglichen mit der Summe der schätzungsweise rund 70.000 Unterschriften, die der Verein Deutsche Sprache (VDS), der Verein für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland (VDA) und die BILD-Zeitung für dieses Anliegen zuvor gesammelt haben sollen. Die Petition zur Förderung des Cannabisanbaus und -genusses etwa, die Sie noch bis zum 26. Januar unterzeichnen können, hat schon jetzt rund 14.000 Unterstützer.

Zu sehr auf „Bild“ verlassen

Flüchten sich die Bürger etwa lieber in den Rausch, als sich dem Statusverlust unserer Sprache zu widersetzen? So schlimm wird es hoffentlich nicht sein. Den Sprachschützern um Walter Krämer gelang es einfach nicht, ihre Anhänger ein weiteres Mal in deutlicher Stärke zu mobilisieren. Dafür gibt es sicherlich mehrere Gründe. Zum einen ist es vermutlich schwierig zu erklären, warum man doppelt unterzeichen soll: erst eine Unterschriftenliste und dann kurz darauf eine Petition.

Zum anderen ist der zu erkennende Plan, sich bei der Öffentlichkeitsarbeit ausschließlich auf die Bild-Zeitung zu verlassen, nicht aufgegangen. Hier hätte es mehr eigener Anstrengungen bedurft. Für eine E-Petition muß man vor allem die Netznutzer ansprechen und überzeugen. Die Mobilisierungsmöglichkeiten, die zum Beispiel Plattformen wie Twitter oder Facebook bieten, wurden offenkundig unterschätzt und blieben somit ungenutzt. Es entwickelte sich kein Lauffeuer.

Verpaßte Gelegenheit

Mit vereinten Kräften hätte es gelingen können, das entscheidende Quorum von mindestens 50.000 Unterstützern zu erreichen. Es wäre beispielsweise auch möglich gewesen, die Unterschriftensammlung gleich als Petition anzulegen. Damit hätte man sich nicht dem Zeitdruck einer zeitlich begrenzten E-Petition ausgesetzt und hätte vor dem Einreichen erst einmal in aller Ruhe sammeln können.

Mit 50.000 Unterstützern im Rücken wäre der Petent in eine öffentliche Beratung des Petitionsausschusses eingeladen worden. Er hätte Rederecht erhalten und seine Argumente vor den Augen der Öffentlichkeit darlegen können. Diese Gelegenheit ist nun verpaßt. Es bleibt zu hoffen, daß bei der nächsten Aktion aus den Fehlern gelernt wird.

Bundestag: Verfassungsergänzung unnötig

Der Petition selbst dürfte es im übrigen so ergehen wie denjenigen zum selben Thema, über die der Deutsche Bundestag bereits 2009 in der vergangenen Legislaturperiode entschieden hat. Der Petitionsausschuß hatte erklärt: „Eine Ergänzung des Grundgesetzes um den Passus ‚Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch‘ bzw. die Schaffung sonstiger Vorschriften zum Schutze der deutschen Sprache werden […] nicht für erforderlich gehalten.“ Dieser Empfehlung folgte der Bundestag und beschloß am 14. Mai 2009, die Petitionen dem Innenminister und dem Kulturstaatsminister zu überweisen und den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben. Das war’s dann.

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
Hierfür wurden keine ähnlichen Themen gefunden.