Anzeige
Anzeige
ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

Deutsch in die bayerische Verfassung

Deutsch in die bayerische Verfassung

Deutsch in die bayerische Verfassung

 

Deutsch in die bayerische Verfassung

Anzeige

Rettet Horst Seehofer die deutsche Sprache? Während sich die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz seit Jahren hinzieht, will der bayerische Ministerpräsident jetzt in seinem Bundesland ernst machen. Ein Bekenntnis zur deutschen Sprache solle in die Verfassung des Freistaats Bayern, forderte er am vergangenen Aschermittwoch (9. März) in Passau.

Auch wenn Seehofer dabei vor allem die Einwanderer im Blick hat, können sich die Sprachschützer über diesen Vorstoß freuen. Ein Bekenntnis zur deutschen Sprache muß nämlich für alle gelten, auch für die einheimischen bayerischen Staatsbürger, sonst wäre ein solches Bekenntnis nicht vollständig. Wer seine eigene Sprache lieblos behandelt und mit ihr fremdelt, braucht nicht zu erwarten, daß Fremde in unserer Sprache heimisch werden. Darüber hinaus wäre für den Sprachschützer auch ein Schutz der Mundarten in den Landesverfassungen wünschenswert.

Kein Aschermittwochsscherz

Daß es sich bei Seehofers Initiative nicht um einen Aschermittwochsscherz handelt, bekräftigte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt. Die CSU wolle „eine breite Diskussion in der Bevölkerung anstoßen“ und auch das Gespräch mit Fachleuten und den anderen politischen Kräften suchen. Danach entscheide sie über das weitere Vorgehen.

Ziemlich sicher ist schon jetzt, daß die CSU im Landtag keine Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung bekommt. Selbst der Koalitionspartner FDP wendet sich dagegen. Es gibt jedoch in Bayern die Möglichkeit, den Landtag zu umgehen: Dazu muß zunächst ein Volksbegehren erfolgreich sein, das dann über einen Volksentscheid bestätigt wird.

Signal für ganz Deutschland

Es ist durchaus denkbar, daß die CSU diesen Weg beschreiten wird. In der Bevölkerung gibt es eine große Mehrheit, die sich die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz wünscht. Die Festschreibung in der Verfassung des Freistaats Bayern könnte ein erster Schritt dazu sein.

Nicht zuletzt böten ein Volksbegehren und ein Volksentscheid der CSU die Möglichkeit, die Wähler vor der nächsten Landtagswahl im Jahre 2013 zu beeindrucken. So könnte aus Bayern ein Signal für ganz Deutschland ausgehen. Dobrindt ist jedenfalls davon überzeugt, daß andere Bundesländer dem bayerischen Beispiel folgen würden – „und möglicherweise auch der Bund“. Für die deutsche Sprache wäre es gut.

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag