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Justizwillkür: Michael Ballweg, Deutschlands Staatsfeind Nummer eins

Justizwillkür: Michael Ballweg, Deutschlands Staatsfeind Nummer eins

Justizwillkür: Michael Ballweg, Deutschlands Staatsfeind Nummer eins

Michael Ballweg nach seinem Urteil vor dem Landgericht Stuttgart. (Themenbild/Collage)
Michael Ballweg nach seinem Urteil vor dem Landgericht Stuttgart. (Themenbild/Collage)
Michael Ballweg nach seinem Urteil vor dem Landgericht Stuttgart. Foto: picture alliance/dpa/dpa POOL | Bernd Weißbrod
Justizwillkür
 

Michael Ballweg, Deutschlands Staatsfeind Nummer eins

Wegen Corona-Kritik und 19,53 Euro im Gefängnis: Der Fall Ballweg entlarvt die zunehmend totalitären Irrwege der Bundesrepublik. Ein Kommentar von Frank Hauke.
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In den vergangenen Jahren haben wir von unseren Politikern gelernt, was Autokraten und Diktatoren auszeichnet. Sie werfen ihre Gegner aus nichtigen Gründen ins Gefängnis. Niemals geben sie zu, daß es dafür politische Gründe gibt. Vielmehr konstruieren sie andere Vorwürfe, um sich ja nicht die Blöße zu geben, man räume jemanden aus dem Weg, weil er einem im Kampf um die Macht gefährlich werden könnte.

In Deutschland kann das glücklicherweise nicht passieren. Denn wir leben in einer Demokratie. Bei uns gibt es die Gewaltenteilung, die verhindert, daß aus einem Oppositionellen ein politischer Gefangener wird. Das war tatsächlich 75 Jahre lang gültig. Der Fall Michael Ballweg aber zeigt, daß wir in einer neuen Zeit leben.

Der Gründer der in der Corona-Zeit schlagkräftig gewordenen Querdenken-Bewegung verschwand neun Monate im Terrorgefängnis Stammheim. Nichts hätte symbolischer sein können, als daß der 50jährige dort gefangengehalten wurde, wo einst die RAF-Mörder einsaßen: Der neue gefährliche Staatsfeind.

Staatstreue und rechtsgläubige Bürger nahmen an, daß dies schon richtig sei. Denn die Bundesrepublik ist keine Autokratie, erst recht keine Diktatur, und steckt nicht ohne triftigen Grund einen Menschen in Haft – selbst wenn es sich um einen Dissidenten wie Michael Ballweg handelt. Alles Verschwörungstheorie!

Wer Grundrechte verteidigt, kann zum Staatsfeind werden

Früh hatte der baden-württembergische Unternehmer erkannt, daß die angebliche Pandemie es nicht rechtfertigt, Menschen zu verfolgen, die gemeinsam kochten oder sich mit einem Buch auf eine Parkbank setzten. Er rief zum friedlichen Protest, auch in Berlin, wo Hunderttausende zwischen Friedrichstraße, Reichstag und Siegessäule mit ihm demonstrierten.

Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer setzten über Jahre die Grundrechte außer Kraft. So kam es zu der bizarren Situation, daß Polizisten auf Menschen einschlugen, die einfach nur das Grundgesetz hochhielten oder daraus vorlasen. Verfassungsfeind war, wer aus der Verfassung zitierte. Und die meisten, vor allem Journalisten, fanden das nicht einmal obszön.

Merkels übereifriger Parteifreund, der damalige Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang, erfand dafür schnell einen neuen Verfolgungs-Paragraphen: „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Seitdem ist jemand, der sich gegen die Grundrechte-Abschaffer auf das Grundgesetz beruft, Staatsfeind.

AfD hofft auf Bruch des Merz-Kabinetts

Bis heute wirkt dieses Instrument für die Verfolgung von Kritikern fort. Im Verein mit dem ebenfalls noch unter Merkel erlassenen Strafgesetzbuch-Paragraphen 188, der Kritik an Politikern unter besondere Strafe stellt, haben die bundesdeutschen Ermittler plötzlich Möglichkeiten, über die einst Geheimpolizeien verfügten.

Sie suchen die Menschen, die kritische Posts in den sozialen Medien verbreiten, im Morgengrauen auf, durchforsten deren Wohnungen, nehmen ihnen Smartphones und Computer als Tatwerkzeuge weg und bereiten Strafbefehle vor, die politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaften den Bürgern dann präsentieren.

Oft landen diese vor dem Kadi – und dann kann es auch zu Gefängnisstrafen kommen, wie gegen den Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, David Bendels. Diesen verurteilte ein Gericht wegen des satirischen Spruches „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ im Zusammenhang mit der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zu sieben Monaten Haft auf Bewährung, einer Geldstrafe und der Pflicht, sich bei der Politikerin zu entschuldigen.

Immer mehr Richter wollen Angst einjagen

Bei Ballweg stand wenigstens noch ein Gericht im Weg, das am Ende die von der Staatsanwaltschaft geforderte dreijährige Haftstrafe wegen Betruges in einen Freispruch verwandelte. Lediglich wegen der angeblichen Umsatzsteuerhinterziehung von 19,53 Euro – 19 Prozent der beiden falsch eingetragenen Ausgaben, Parfum und Hundematte in zwei monatlichen Steuervoranmeldungen – erfolgte dann doch noch eine Verwarnung mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro.

Ein Staat, der jahrelang die Bankkonten eines Kritikers auf den Kopf stellt und dann 19,53 Euro findet, ist ein peinliches Gefüge. Jede Wette: Bei fast allen anderen Selbständigen, das kann jeder bestätigen, der eine Steuerprüfung hinter sich hat, wäre deutlich mehr beanstandet worden. Aber die hätten dafür keine Gerichtsstrafe bekommen.

Doch nicht selten sind inzwischen auch die Richter – besonders auffällig in Markus Söders Bayern – voller Eifer, um gegen vermeintliche Staats-Delegitimierer loszuschlagen. Gruppenvergewaltiger mit Migrationshintergrund werden zuweilen nicht länger aus dem Verkehr gezogen als die neuen Meinungsverbrecher – ob sie nun Journalisten, Demo-Organisatoren oder Rentner sind, die ein Schwachkopf-Meme teilen. Zumindest wird ihnen Angst eingejagt.

An Ballweg sollte ein Exempel statuiert werden

Die höchste deutsche Rechtsprechung steht der politischen Justiz momentan noch im Wege. Daher erklärt sich auch der feste Wille, dies flugs durch linkradikale Aktivistinnen zu ändern und sie zu Bundesverfassungsrichterinnen zu ernennen.

Die CDU/CSU-Spitze in Form von Fraktionschef Jens Spahn und Kanzler Friedrich Merz hatte dies längst abgesegnet, bevor aufgrund aufklärerischer Berichterstattung doch noch eine Sperrminorität der Unions-Abgeordneten aufwachte. Trotzdem wird das am Ende die Gleichschaltung der Justiz nicht aufhalten. Die nächsten Brosius-Gersdorfs stehen schon in den Startlöchern.

Die politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft Stuttgart geht gegen den Freispruch Ballwegs wegen angeblich 9.450fachen Betruges in Revision. Sie will eine Verurteilung, und sie will den Mann, der Hunderttausende gegen die von allen „demokratischen Parteien“ durchgesetzte Grundrechtsabschaffung auf die Straße brachte, im Gefängnis sehen. Vielleicht trifft sie schon beim nächsten Mal auf willfährigere Richter.

Daß die Politik sehr hinterher ist, an Ballweg ein Exempel zu statuieren, zeigt, wie viele Minister der grün-schwarzen Landesregierung Baden-Württembergs sich über die Anklage gegen den Querdenken-Gründer auf dem laufenden halten ließen. Eine rechtskräftige Verurteilung des Unternehmers würde viele andere warnen, sich gegen das aufzulehnen, was nun „Unsere Demokratie“ heißt. Denn wer will schon seine besten Jahre hinter Gittern verbringen, nur weil er mit der Politik nicht einverstanden ist?

Genau so werden in Autokratien die Menschen vom Protest abgehalten. Furcht ist für die Herrschenden der beste Assistent. Das wußte schon der kommunistische Blutsäufer Mao. Von ihm stammt der Satz: „Bestrafe einen, erziehe hundert.“

Aus der JF-Ausgabe 34/25.

Michael Ballweg nach seinem Urteil vor dem Landgericht Stuttgart. Foto: picture alliance/dpa/dpa POOL | Bernd Weißbrod
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