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Hamburg: Urteil zu Gruppenvergewaltigung: Der „weibliche Blick“ der Justitia

Hamburg: Urteil zu Gruppenvergewaltigung: Der „weibliche Blick“ der Justitia

Hamburg: Urteil zu Gruppenvergewaltigung: Der „weibliche Blick“ der Justitia

06.06.2018, Hamburg: Die Vorsitzende der Jugendstrafkammer, Anne Meier-Göring, steht in einem Gerichtssaal im Landgericht. Drei jugendliche Täter waren in einem ersten Verfahren wegen gemeinsdamer Vergewaltigung einer 14 Jährigen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, ebenso eine 15-Jährige wegen Beihilfe. Ein Erwachsener erhielt vier Jahre Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hatte die Strafen teilweise aufgehoben. Foto: Daniel Reinhardt/dpa ++ Gruppenvergewaltigung
06.06.2018, Hamburg: Die Vorsitzende der Jugendstrafkammer, Anne Meier-Göring, steht in einem Gerichtssaal im Landgericht. Drei jugendliche Täter waren in einem ersten Verfahren wegen gemeinsdamer Vergewaltigung einer 14 Jährigen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, ebenso eine 15-Jährige wegen Beihilfe. Ein Erwachsener erhielt vier Jahre Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hatte die Strafen teilweise aufgehoben. Foto: Daniel Reinhardt/dpa ++ Gruppenvergewaltigung
Richterin Meier-Göring: Mildtätig gegenüber Gruppenvergewaltigern Foto: picture alliance / Daniel Reinhardt/dpa | Daniel Reinhardt
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Urteil zu Gruppenvergewaltigung: Der „weibliche Blick“ der Justitia

Ein Mythos des sogenannten Feminismus besagt, die männliche Sichtweise würde Frauen systematisch vor Gericht benachteiligen. Doch ist der „weibliche Blick“ wirklich ein Segen für Frauen und Mädchen? Ein Urteil der Jugendkammer des Hamburger Landgerichts läßt zweifeln. Ein Kommentar von Fabian Schmidt-Ahmad.

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Richterin Meier-Göring: Mildtätig gegenüber Gruppenvergewaltigern Foto: picture alliance / Daniel Reinhardt/dpa | Daniel Reinhardt
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