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EZB-Urteil in Karlsruhe: Den Bock zum Gärtner gemacht

EZB-Urteil in Karlsruhe: Den Bock zum Gärtner gemacht

EZB-Urteil in Karlsruhe: Den Bock zum Gärtner gemacht

Das Bundesverfassungsgericht wies die Kläger gegen EZB-Anleihekäufe ab Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Das Bundesverfassungsgericht wies die Kläger gegen EZB-Anleihekäufe ab Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Das Bundesverfassungsgericht wies die Kläger gegen EZB-Anleihekäufe ab Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
EZB-Urteil in Karlsruhe
 

Den Bock zum Gärtner gemacht

Das Karlsruher Urteil über die EZB-Anleihenkäufe ist wenig überraschend: Die Kläger scheiterten. Es wäre weltfremd anzunehmen, daß es keinen Telefonverkehr zwischen Berlin und Karlsruhe gegeben hätte. Und auch die Bundesbank weiß, in welchem politischen Umfeld sie sich bewegt. Ein Kommentar.
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In seinem Urteil vom 5. Mai 2020 stellte das Bundesverfassungsgericht die Verhältnismäßigkeit der mit dem Ankauf von Staatsanleihen verbundenen Nebenwirkungen auf den Prüfstand. Es untersagte der Bundesbank, sich weiter an dem Ankaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) zu beteiligen, wenn nicht der Nachweis der Verhältnismäßigkeit erbracht sei. Ohne diesen Nachweis sei die Politik der EZB ein „ultra-vires Akt“, also außerhalb der Kompetenzen der EZB liegend und damit verfassungswidrig.

Außerdem rügte das Gericht Bundesregierung und Bundestag, sie hätten die legitimen Interessen der Bürger vernachlässigt. Vor einem Jahr glaubten die Kläger noch, einen historischen Sieg errungen zu haben. Mit dem Beschluß vom 29, April 2021, der am 18.Mai 2021 öffentlich gemacht wurde, hat das Gericht sein historisches Urteil zurückgenommen.

Für die umstrittene Politik der EZB ist hauptsächlich ihr früherer Präsident, Mario Draghi, verantwortlich. Er drückte der EZB seinen Stempel auf, indem er sich zuvor mit den Präsidenten der Zentralbanken in überschuldeten Mitgliedstaaten besprach und sich so die Mehrheit im Zentralbankrat sicherte. Diese Präsidenten waren an der Fortführung der Nullzinspolitik interessiert, um die Zinslast für die nationalen Haushalte niedrig zu halten und um Mitglied der Währungsunion bleiben zu können.

Die EZB hat eigentlich einen anderen Auftrag

Den Zusammenhalt der Währungsunion zu sichern, haben die Staats- und Regierungschefs Draghi vorgegeben. Dies entspricht aber nicht dem der EZB aufgegebenen Auftrag: Verantwortung für Preisstabilität und Verbot monetärer Staatsfinanzierung. Daher hat das Gericht der Bundesregierung vorgegeben, die Verhältnismäßigkeit der Geldpolitik der EZB zu überprüfen. Sollte dieser Nachweis nicht erbracht werden, hätte sich die Bundesbank nicht länger am EZB-Programm des Ankaufes von Staatsanleihen beteiligen dürfen.

Das war schon harter Tobak. Das wird dem Gericht bereits bei der Urteilsverkündung klar gewesen sein, insbesondere aber danach, als die ersten Reaktionen kamen. Es wäre weltfremd anzunehmen, daß es keinen Telefonverkehr zwischen Berlin und Karlsruhe gegeben hätte. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) werden entweder direkt oder über ihre maßgeblichen Leute den Richtern zu verstehen gegeben haben, daß die Währungsunion in ihrem Bestand erschüttert sei, wenn das Urteil, so wie ursprünglich verkündet, politisch umgesetzt würde.

Dann werden die Richter wohl Angst vor der eigenen Courage bekommen haben. Daß der frühere EZB-Präsident jemals eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit seiner Politik angestellt hätte, ist kaum wahrscheinlich. Er hatte ja den politischen Auftrag, die Währungsunion zusammenzuhalten, was immer es koste. Also müssen entsprechende Dokumente so aufbereitet und interpretiert werden, daß sie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entsprechen würden.

Was kann man anderes erwarten?

Auch den Verantwortlichen der Bundesbank wird die Politik zu verstehen gegeben habe, daß sie ihre kleinlichen Bedenken angesichts des großen Zieles, Sicherung der Europäischen Währungsunion, fallen lassen müssten. Natürlich ist die Bundesbank unabhängig, doch weiß sie, in welchem politischen Umfeld sie sich bewegt.

Daher mußte den lästigen Klägern der Weg versperrt werden, selbst genau nachzuprüfen, ob die Verhältnismäßigkeit der Geldpolitik gewährleistet war und Bundesregierung und Bundestag ihrem Auftrage, Schaden vom deutschen Volke abzuwehren, nachgekommen waren. Das Bundesverfassungsgericht hat die Anträge der Kläger auf Überprüfung des Nachweises der Verhältnismäßigkeit als unzulässig und als unbegründet abgewiesen.

„Erfolglose Vollstreckungsanträge zum Urteil des Zweiten Senats zum PSPP-Anleiheprogramm der EZB“, heißt die Überschrift der entsprechenden Presseerklärung. Erfolglos waren die Anträge, weil das Gericht sie nicht akzeptieren wollte. Hier ist das Gericht der Praxis des Europäischen Gerichtshofes gefolgt, der das fertige Urteil zur Geldpolitik bereits gefällt hatte, bevor der Sachverhalt geprüft werden konnte.

So kommt auch das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluß, daß bei der Beurteilung der von der EZB an Bundesregierung und Bundestag überlassenen Dokumente, die die Verhältnismäßigkeit belegen sollten, der Bundesregierung ein weiter Beurteilungsspielraum zustehe, der offensichtlich nicht überschritten worden sei. Insoweit sei die Bundesregierung ihrer Integrationsverantwortung hinreichend nachgekommen. Was kann man anderes erwarten, wenn die Bundesregierung, was sie zuvor gut geheißen hatte, nun auf ihre Verhältnismäßigkeit prüfen soll? Da hat man den Bock zum Gärtner gemacht.

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Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Starbatty ist Ökonom und war von 2014 bis 2019 Mitglied des Europäischen Parlaments

Das Bundesverfassungsgericht wies die Kläger gegen EZB-Anleihekäufe ab Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
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