Die importierte „Black Lives Matter“-Hysterie ist noch nicht verklungen, da rollt schon der nächste Angriff auf Ansehen und institutionelles Selbstverständnis der deutschen Polizei: Wieder lautet die Generalanklage auf „strukturellen Rassismus“ oder „Rechtsextremismus“, denen mit „Studien“ und „Reformen“ begegnet werden soll.
Den aktuellen Aufhänger liefern Vorwürfe gegen mehrere Polizisten in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern, zuvor in Hessen. Großangelegte Razzien haben „rechtsextreme Chatgruppen“ aufgedeckt, in denen Beamte fragwürdige und in einigen Fällen auch strafrechtlich relevante und verfassungswidrige Botschaften und Bilder ausgetauscht haben sollen.
Da wüßte man gerne Näheres: Sind die Beschuldigten tatsächlich offen „extremistisch“ aufgetreten? Haben sie sich wirklich zum Umsturz der demokratischen Ordnung verschworen, oder vielleicht doch nur privat und untereinander mit Geschmacklosigkeiten und Derbheiten mal „Dampf abgelassen“?
Der Dienstherr schuldet dem Beamten Treue
Auch das wäre im übrigen nicht hinnehmbar. Ein Beamter hat extremistische Aussagen und Handlungen grundsätzlich zu unterlassen, das gebietet die besondere Treuepflicht gegenüber Staat und Verfassung. Auch außerhalb der Dienstzeit und ohne Uniform muß ein Beamter Vorbild sein und für Recht und Verfassung einstehen, zumal wenn er Repräsentant des staatlichen Gewaltmonopols ist. Das preußische Ideal des neutralen, unbestechlichen Staatsdieners gilt auch im demokratischen Verfassungsstaat.
Verletzt ein Beamter diese Pflichten, muß der Dienstherr das ahnden, schon um die Integrität der Institution an sich zu schützen. Ob die Verfehlung in Ausübung des Amtes und in der Öffentlichkeit oder privat und hinter verschlossenen Türen begangen wurde, macht dabei durchaus einen Unterschied, vor allem hinsichtlich Art und Schwere der Sanktion.
Im Gegenzug zur dienstbedingten Einschränkung von dessen Bürgerrechten schuldet der Dienstherr dem Beamten nämlich seinerseits Fürsorge und Treue. Das umfaßt auch die Pflicht, die Beamtenschaft gegen pauschale Angriffe und Diffamierungen ebenso in Schutz zu nehmen wie gegen jeden Versuch, ihr rechtsstaatliches Fundament zu untergraben.
Polizei soll sich linker Meinungshegemonie beugen
Eine Pflicht, an der die Innenminister von Bund und Ländern regelmäßig versagen oder ihr gar offen zuwiderhandeln. Denn im links-grün dominierten Diskurs über „Rechtsextremismus“ in der Polizei geht es um weit mehr als Fehlleistungen einzelner Beamter. Solche gab es und wird es immer geben; auch ein Polizeikorps besteht aus Menschen. Der Rechtsstaat ist durchaus in der Lage, tatsächliche Verfehlungen aufzuklären und bei erwiesener Schuld auch angemessen zu sanktionieren.
Die Skandalisierung, mit der solche Fälle zum Beleg für ein „strukturelles“ Problem des gesamten Polizeiapparats stilisiert werden, verfolgt aber ein weiterreichendes Ziel: die Institution Polizei der linksgrünen Meinungshegemonie zu unterwerfen, die in wesentlichen gesellschaftlichen Bereichen bereits den verfassungsgemäßen, gegen jeden Extremismus gerichteten antitotalitären Grundkonsens durch einen seinerseits totalitären „antifaschistischen“ Konsens verdrängt hat – der den „Kampf gegen Rechts“ zum Staatsziel erklärt.
Eine Blaupause liefern ausländische Vorbilder wie die marxistisch grundierte US-amerikanische „Black Lives Matter“-Bewegung mit ihrem Schlachtruf „Defund the Police“, übersetzt: Streicht der Polizei die öffentlichen Mittel! Das zielt nicht auf Abschaffung der Polizei als solche im Sinne linksextremer „Antifa“-Rhetorik, sondern auf ihre Transformation – von einer rechts- staatlichen Instanz zur Aufrechterhaltung und Durchsetzung von Recht und Gesetz zu einer linksideologischen Bürgerkriegstruppe.
Dort, wo Linke und Grüne regieren, läßt sich ahnen, wohin die Reise geht – zum Beispiel in Berlin, wo SPD-Innensenator Andreas Geisel der Polizei einerseits offensives Vorgehen gegen Regierungskritiker und andererseits „Deeskalation“ gegen Links verordnet und als nächstes das Demonstrationsrecht seinen politischen Präferenzen anzupassen gedenkt.
Axt an einer Wurzel des demokratischen Rechtsstaats
Der von Links-Rot-Grün penetrant wiederholte „Rassismus“-Generalverdacht gegen die Polizei und die mit jeder Empörungsrunde drängender geforderte „Studie“ über „rechtsextremistische Tendenzen“ in den Sicherheitskräften sind nur ein Zwischenschritt. Das Ergebnis steht schon vorher fest – die Macher einer solchen nur zum Schein „unabhängigen“ Studie würden letztlich aus demselben „zivilgesellschaftlichen“ Milieu kommen, das jetzt schon die „Mitte der Gesellschaft“ unter Dauerdenunziation stellt.
Jede derartige „Studie“ würde also unweigerlich nicht nur reale Mißstände an den Tag bringen, sondern aufgrund des bloßen Vorhandenseins nicht-linker Positionen ein massives „Rechtsextremismus“-Problem konstruieren und im nächsten Schritt „Reformen“ einfordern, um die Träger solcher Gesinnungen aus der Polizei herauszudrängen. Als zweifellos erwünschter Nebeneffekt würde so auch die beträchtliche Anhängerschaft der oppositionellen AfD in den Sicherheitskräften dezimiert.
Das Ergebnis wäre eine ideologisch durchformatierte Polizei, die nicht mehr der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz verpflichtet wäre, sondern der Willkür der korrekten linken Gesinnung. Nachdem Bundesinnenminister Horst Seehofer schon halb umgefallen ist und eine allgemeine „Rassismus“-Studie vorschlägt, ist das Einknicken der Union nur eine Frage der Zeit.
Die Axt blitzt an einer Wurzel des demokratischen Rechtsstaats. Und die ihn verteidigen müßten, stolpern in die Falle, die zu stellen einige Narren oder tatsächliche Extremisten ermöglicht haben. Und sie leisten auch noch Handlangerdienste, weil sie aus Feigheit oder Opportunismus nicht willens oder fähig sind, den perfiden Plan zu durchschauen. Deutschland droht wieder einmal zur Republik ohne Republikaner zu werden.
JF 40/20