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Chebli, Kopftuchurteil und Erdogans neue Drohungen: Kaisers royaler Wochenrückblick

Chebli, Kopftuchurteil und Erdogans neue Drohungen: Kaisers royaler Wochenrückblick

Chebli, Kopftuchurteil und Erdogans neue Drohungen: Kaisers royaler Wochenrückblick

Vorhang auf für Boris T. Kaisers Wochenrückblick Foto: : picture alliance/imageBROKER / JF-Montage
Vorhang auf für Boris T. Kaisers Wochenrückblick Foto: : picture alliance/imageBROKER / JF-Montage
Vorhang auf für Boris T. Kaisers Wochenrückblick Foto: : picture alliance/imageBROKER / JF-Montage
Chebli, Kopftuchurteil und Erdogans neue Drohungen
 

Kaisers royaler Wochenrückblick

Sawsan Chebli versteht es, auf Twitter verbal auszuteilen. Nun hat sie ein Gericht damit konfrontiert, daß austeilen immer auch einstecken beinhaltet. Auch ein weiteres Gerichtsurteil sorgte vergangene Woche für Diskussionen: Rechtsreferendarinnen dürfen nicht mit Kopftuch auf die Richterbank. Boris T. Kaiser blickt zurück.
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Sawsan Chebli darf man öffentlich als „Quotenmigrantin der SPD“ und „islamische Sprechpuppe“ bezeichnen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten entschieden. Dort war der YouTuber Tim Kellner wegen Beleidigung angeklagt und freigesprochen worden.

Der zuständige Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: Die Äußerung „Quotenmigrantin der SPD“ könne zwar als unverschämt oder kränkend empfunden werden, sei aber „unproblematisch zulässig“. Durch die Bezeichnung „islamische Sprechpuppe“ werde die Politikerin zwar „hart getroffen“, sie liege aber im Kontext des veröffentlichten Videos „haarscharf auf der Grenze des Zulässigen“.

Chebli und der Staatsanwalt

Die Halbtags-Staatssekretärin und Vollzeit-Anzeigenschreiberin ist vor allem von dem Urteil „hart getroffen“. Kein Wunder. Muß der Richterspruch in der schlichten geistigen Welt der Intensiv-Twittererin mit den phantasieländischen Wurzeln doch bedeuten, daß das Amtsgericht die Richtigkeit der Aussagen des ehemaligen Polizisten Kellner bescheinigt habe, womit jeder, der sie in Zukunft wählt, seine Stimme eben für eine amtlich bestätigte SPD-Quotenmigrantin und „islamische Sprechpuppe“ abgibt.

Chebli ist nun mal nicht die hellste Kerze auf der Sahnetorte der Demokratie. War sie nie. Auch nicht als sie sich in den sozialen Netzwerken ausgiebig über eine ähnlich gelagerte juristische „Bestätigung“ der Faschismusvorwürfe gegenüber Björn Höcke freute.

Das Urteil in ihrem eigenen Fall will sie so aber nicht stehen lassen. Auf ihrem Lieblingsmedium verkündete sie: „Die Staatsanwalt und ich werden weitere Rechtsmittel einlegen. So leicht kriegen Rassisten mich nicht klein.“ Während manch anderer nur die Polizei hat, hat Sawsan Chebli offenbar „die Staatsanwalt“.

Kopftuchverbot ist rechtmäßig

Man darf also gespannt sein, ob der politische Provokateur für seine Kritik an der SPD-Politikerin doch noch verknackt wird oder ob Chebli nochmal eine neue Anzeige schreiben muß, sobald die neuen, verschärften NetzDG-Regeln zum besonderen Ehrenschutz von Politikern auf allen Ebenen erst einmal voll und ganz greifen.

Wo wir gerade bei Gerichtsurteilen zu islamischen Sprechpuppen sind: Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit eines Kopftuchverbots auf der Richterbank bestätigt. Geklagt hatte eine in Frankfurt geborene deutsch-marokkanische Rechtsreferendarin, die offenbar schon die einfachsten und grundlegendsten Neutralitätsprinzipien des Rechtsstaats, für den sie später einmal beruflich eintreten will, nicht begriffen hat. Die scharia-esken Urteile, die diese Dame als Richterin einmal fällen könnte, kann sich wohl jeder von uns ausmalen; auch wenn sie das Kopftuch dabei erst einmal nur innerlich tragen darf.

Die deutschen Krankenkassen verzeichnen unterdessen ein Milliardendefizit. Erstmals seit 2015 haben die gesetzlichen Krankenversicherungen im vergangenen Jahr viel mehr Geld ausgegeben als eingenommen. Man erinnert sich: 2015 war das Jahr, in dem in einer nie dagewesene Größenordnung Menschen in unser Land strömten, die zwar noch nie einen Cent in unser Gesundheitssystem eingezahlt haben, von denen uns sogenannte Experten und Mainstream-Medien aber dennoch einreden wollte, sie würden unsere Gemeinschaftskassen entlasten.

Erdogan setzt auf Erpressung

Wären die damaligen Verlautbarungen nicht sowieso nur Testballon-Meldungen aus der Kategorie „Was können wir der trägen Bürgermasse so alles an offensichtlichem Blödsinn erzählen, ohne daß sie ins Lager der Lügenpresse-Rufer wechselt“ – gewesen, die Verkünder dieses Blödsinns müßten sich jetzt selbst ganz blöd vorkommen.

Auf dem Höhepunkt der Corona-Panikpandemie hat sich Recep Tayyip Erdogan dazu entschlossen, die Angstschraube bei seinen Freunden und Partnern noch ein bißchen anzuziehen, indem er die Drohkulisse einer erneuten Bereicherung durch Zuwanderer aus Syrien wie im Jahr 2015 aufbaut. Trotz milliardenschwerer Schutzgeldzahlungen der Europäer und vor allem der Deutschen an sein Land, kündigte der Präsident der Türkei an, die Schleusen für die sogenannten Flüchtlinge zu öffnen und keinen potentiellen illegalen Einwanderer mehr auf seinem Weg nach Europa aufzuhalten. Auch wenn er später zunächst einmal wieder zurückruderte, zeigte die Situation doch überdeutlich, was dabei herauskommen kann, wenn man auf eine Sicherung der Grenzen vor der eigenen Haustür verzichtet und damit stattdessen ausgerechnet den größten Rowdy aus der Nachbarschaft beauftragt.

Vorhang auf für Boris T. Kaisers Wochenrückblick Foto: : picture alliance/imageBROKER / JF-Montage
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