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Einwanderungsgesetz: Geltendes Recht durchsetzen

Einwanderungsgesetz: Geltendes Recht durchsetzen

Einwanderungsgesetz: Geltendes Recht durchsetzen

Grenzkontrollen
Grenzkontrollen
Bundespolizei an der deutsch-österreichischen Grenze Foto: dpa
Einwanderungsgesetz
 

Geltendes Recht durchsetzen

In der deutschen Einwanderungspolitik herrschen Chaos und Anarchie. Theoretisch ist die geltende Rechtslage allerdings einfach und klar. Wer aus einem sicheren Drittland einreist, hat in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl. Eine Regierung, die nicht den Mut hat, geltendes Recht durchzusetzen, braucht über ein Einwanderungsgesetz gar nicht erst nachzudenken. Ein Kommentar von Michael Paulwitz.
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In der deutschen Einwanderungspolitik herrschen Chaos und Anarchie. Grundgesetz, Asyl- und Aufenthaltsgesetze gelten – im Unterschied zu Steuergesetzen oder Verkehrsvorschriften für die, die schon länger hier leben – nicht mehr ausnahmslos und vollziehbar ihren Buchstaben und Sinn gemäß, sondern nur noch auf dem Papier. Verwaltung und Justiz füllen das Autoritätsvakuum willkürlich mit eigenen Interpretationen. Die normenverachtende Wurstigkeit der „Willkommenskanzlerin“ hat sich durch die Institutionen gefressen.

Der Skandal um die Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist Symptom und Spitze des Eisbergs zugleich: Wenn die Kanzlerin schon per Federstrich geltendes Recht außer Kraft setzt, um moralisch in schönerem Licht dazustehen, warum dann nicht Amtsträger einer Bundesbehörde? Die Vehemenz, mit der linksgrüne Asyl-Lobbyisten die korrupte Ex-Amtsleiterin verteidigen, spricht Bände.

Theoretisch ist die geltende Rechtslage einfach und klar. Wer aus einem sicheren Drittland einreist, hat in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl. Das gilt für Personen, die bereits in einem Flüchtlingslager nahe ihrer Heimatregion in Sicherheit waren, ebenso wie für Asylbewerber, die bereits einen anderen EU-Staat erreicht haben, der laut Dublin-Abkommen für ihren Asylantrag zuständig ist. Ist der Antrag abgelehnt worden und der Bewerber vollziehbar ausreisepflichtig, ist er in sein Heimatland beziehungsweise in das Erstaufnahmeland abzuschieben.

Viele Möglichkeiten gegen Abschiebung

Faktisch wird kaum etwas davon durchgesetzt. Wer die deutsche Grenze erreicht und „Asyl“ sagt, kommt ins Asylverfahren und wird für dessen Dauer versorgt. Obwohl praktisch kein auf dem Landweg eingereister Bewerber auch nach UN-Definition die objektiven Kriterien eines „Flüchtlings“ erfüllt, wird etwa jeder zweite vom Bamf trotzdem als solcher anerkannt oder mit großzügigem Abschiebeschutz versehen.

Und bei Ablehnung? Revidieren asylfreundliche Gerichte nicht selten die Entscheidung. Ausreisepflichtige können durch Untertauchen, mit Hilfe von Asylanwälten oder ärztlichen Gefälligkeitsattesten, mit „Kirchenasyl“ oder anderen illegalen Manövern trotzdem der Abschiebung entgehen. Und abgeschoben wird kaum, weil die dafür zuständigen Bundesländer lieber geltendes Bundesrecht unterlaufen, als sich mit der Asyl-Lobby anzulegen.

Diese Mißstände sind nicht erst mit der Grenz­öffnung im September 2015 entstanden. Aber der Merkelsche „Willkommensputsch“ hat die vorher schon untragbaren Zustände auf eine Spitze getrieben, die der damalige CSU-Chef und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer so zutreffend wie folgenlos als „Herrschaft des Unrechts“ bezeichnet hat.

Neue Vorschriften sollen Kontrolle simulieren

Das formal weitergeltende Dublin-Abkommen hat die Bundesregierung zumindest für Asyl-Immigranten, die sich als „Syrer“ ausgeben, willkürlich außer Kraft gesetzt. Die Kontrolle der Grenzen, konstitutives Element staatlicher Souveränität, hat die Regierungschefin für unmöglich erklärt. Grenzkontrollen, bei denen die Beamten nicht nur Strichlisten über illegale Grenzübertritte führen, sondern unberechtigt Einreisende tatsächlich zurückweisen, finden bis heute nicht statt.

Und die für die Handhabung der Asylbewerberströme zuständigen Behörden, allen voran das Bamf, wurden in einem Ausmaß überlastet, daß sie zur korrekten Anwendung von Gesetzen und Vorschriften nicht mehr in der Lage waren und dem Mißbrauch und der Unterwanderung Tür und Tor geöffnet wurde. Allein der zufällig bekanntgewordene Bremer Bamf-Korruptionsfall offenbart mit seiner Mischung aus Vertuschung, Wegsehen und der mutmaßlichen Verstrickung von Entscheidern, Anwälten und Dolmetschern eine Dimension, die systemisch erscheint.

Dabei verdankt sich schon das bestehende Chaos in der deutschen Einwanderungspolitik der Methode, mit immer neuen Vorschriften und Gesetzesänderungen Kontrolle zu simulieren, wo schon die bestehenden nicht mehr eingehalten und durchgesetzt werden. Verfahrensbeschleunigungen sind sinnlos, wenn die Verfahren selbst fragwürdig und mißbräuchlich sind; die „Obergrenzen“ und die Kontingentierungen des nunmehrigen Innenministers Seehofer wiederum sind reine Propaganda, wenn der Wille zum exekutiven Handeln nicht da ist.

Einwanderungs-Problem an der Wurzel anpacken

Vollends absurd ist die Vorstellung, mit einem „Einwanderungsgesetz“ in den Griff zu bekommen, was bei der Anwendung bestehender Gesetze versäumt wurde. Ob es nun ein „geordnetes Einwanderungsrecht“ schaffen soll, wie es der FDP vorschwebt, oder die Zuwanderung „qualifizierter Fachkräfte“ in den Arbeitsmarkt „steuern“ soll, wie es Union und SPD in den Koalitionsvertrag geschrieben haben: Ohne rigoroses Vorgehen gegen illegale Einwanderung und drastische Einschnitte in das bestehende Asylrecht wäre jedes neue Einwanderungsgesetz nicht nur sinnlos, es würde das bestehende Chaos nur noch vergrößern.

Führungskräfte brauchen ohnehin kein „Einwanderungsrecht“, wenn sie temporär in Deutschland arbeiten wollen. Qualifizierte außereuropäische Kräfte lockt kein noch so gutes Einwanderungsgesetz, solange sie bei Arbeitsaufnahme durch ein Hochsteuersystem geschröpft werden. Gut ausgebildete EU-Arbeitskräfte hingegen genießen jetzt schon Niederlassungsfreiheit.

Wer tatsächlich die „Herrschaft des Unrechts“ beenden und die Einwanderungs-Anarchie abstellen will, muß an der Wurzel anpacken: Das millionenfach als Einwanderungs-Freifahrtschein mißbrauchte individuelle Asyl-Grundrecht abschaffen, es durch eine in den meisten westlichen Ländern übliche institutionelle Garantie ersetzen und diese mit klaren Gesetzen regeln, die auch durchgesetzt werden. Wer dazu nicht den Mut hat, braucht über Einwanderungsgesetze gar nicht erst nachzudenken.

JF 19/18

Bundespolizei an der deutsch-österreichischen Grenze Foto: dpa
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