Staatsrechtler Rupert Scholz stellt die „Obergrenzen“-Debatte vom Kopf auf die Füße. Wenn das deutsche Asylrecht durch massenhaften Mißbrauch als Hintertüre für illegale Einwanderung pervertiert wird, dann muß es eben geändert werden. Aus dem individuellen Grundrechtsanspruch auf Asyl würde eine institutionelle Garantie; statt „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ hieße es dann in Art. 16a GG „Die Bundesrepublik Deutschland gewährt Asyl“ – und die Details regelt ein Bundesgesetz.
Damit wäre die Politik wieder Herr des Verfahrens. Keiner müßte mehr vollalimentiert werden, nur weil er „Asyl“ sagen kann. Asylschwindler könnten sich nicht mehr aufenthaltsverlängernd auf Steuerzahlerkosten durch die Instanzen klagen. Die Gerichte würden entlastet, der Asyl-Industrie ihr Geschäftsmodell zerschlagen, Deutschland verlöre seinen Sonderstatus als Asylmagnet des Kontinents und kehrte zur europäischen Normalität zurück.
Was Scholz fordert, ist so einfach wie richtig. Neu ist es nicht. Er selbst verweist darauf, daß diese Lösung schon während der Asylkrise vor 25 Jahren diskutiert wurde. Unter Rot-Grün war die Abschaffung des individuellen Asyl-Grundrechts offizielles Programm der Unions-Opposition, konkrete Formulierungsvorschläge inklusive. Was aus alledem wurde, ist bekannt. Im deutschen Parteiensystem muß es mehr als ein Erdbeben geben, um der staatspolitischen Vernunft zum Durchbruch zu verhelfen.