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Plädoyer für die Aufnahme verfolgter Christen: An Unmenschlichkeit kaum zu überbieten

Plädoyer für die Aufnahme verfolgter Christen: An Unmenschlichkeit kaum zu überbieten

Plädoyer für die Aufnahme verfolgter Christen: An Unmenschlichkeit kaum zu überbieten

Verfolgte Christen
Verfolgte Christen
Reste eines Buches in der von IS zerstörten St.-Maria-al-Tahira-Kirche östlich von Mosul Foto: picture alliance/dpa
Plädoyer für die Aufnahme verfolgter Christen
 

An Unmenschlichkeit kaum zu überbieten

Die Bundeskanzlerin rechtfertigt die Öffnung der Grenzen stets mit Gründen der Humanität und des Mitgefühls. Da wundert man sich, daß verfolgte Christen aus islamischen Ländern nicht kommen dürfen. Das sollte sich ändern. Ein Plädoyer von Sabatina James.
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Cato, Palmer, Exklusiv

Die Bundeskanzlerin rechtfertigt die Öffnung der Grenzen stets mit Gründen der Humanität und des Mitgefühls. Da wundert man sich, daß verfolgte Christen aus islamischen Ländern nicht kommen dürfen. Also, wer in einem islamischen Land als Christ mißhandelt und mit dem Tode bedroht wird, darf nicht nach Deutschland kommen, wenn er kein Geld hat, um sich herschmuggeln zu lassen, weil Anträge auf Aufnahme grundsätzlich abgelehnt werden, wenn sie vom Ausland aus gestellt werden.

Natürlich betrifft diese Regelung alle Flüchtlinge, aber es ist ein völlig falsches Kriterium und führt zu völlig falschen Ergebnissen. Es sollte eben nicht danach gehen, wer über genug Geld für einen Schlepper oder die meiste Gewalt beim Grenzübertritt verfügt beziehungsweise die größten Risiken eingeht oder die meisten Strapazen ertragen kann oder einfach Glück hat.

Vielmehr sollte es danach gehen, wer die Aufnahme am meisten nötig hat und wer hier der Bevölkerung die wenigsten Probleme bereitet. An beiden Maßstäben fehlt es bisher völlig. Wenn man bedenkt, daß die Christen die am schlimmsten verfolgte Gruppe in den islamischen Ländern darstellen, dann ist das bisherige Vorgehen das genaue Gegenteil von Humanität.

Islamische Länder nehmen kaum Flüchtlinge auf

Die große Mehrheit flüchtender Muslime und insbesondere die Bürgerkriegsflüchtlinge haben die Aufnahme in Deutschland eben nicht in gleicher Weise nötig. Sie könnten durchaus von einem islamischen Land in ein anderes wechseln, in der Regel ohne wegen ihres Glaubens verfolgt zu werden, soweit sie nicht ausgesprochene Gegner des islamischen Rechts sind.

Die islamische Menschenrechtserklärung der islamischen Staatengemeinschaft („Kairoer Erklärung“ von 1990) sichert in Artikel 12 allen Muslimen Asyl zu. Darauf kann sich ein jeder berufen. Die islamische Staatengemeinschaft ist um ein vielfaches größer als Deutschland, dennoch nehmen sie kaum einen muslimischen Flüchtling auf, ausgenommen die direkten Nachbarländer.

Und die Bundesregierung verlangt das auch nicht – im Gegenteil werden nur die Europäer immer wieder zur Aufnahme von Muslimen aufgerufen. Wenn auf dem G20-Gipfel die islamischen und europäischen Staats- und Regierungschefs gemeinsam ausschließlich die Europäer auffordern, mehr muslimische Flüchtlinge aufzunehmen, ist das zutiefst ungerecht.

Beinahe alle Flüchtlinge kommen über sichere Drittländer

Sabatina James Foto: picture alliance/APA/picturedesk.com

Verfolgte Christen werden, anders als Muslime, durchaus abgelehnt mit der offiziellen Begründung, sie könnten sogar als Opfer lebensgefährlicher Tätlichkeiten in einen anderen Teil ihres mehrheitlich islamischen Herkunftslandes wechseln.

Die islamische Masseneinwanderung nach Europa wird von islamischen Predigern in islamischen Ländern immer wieder gefordert, um aus Europa einen islamischen Kontinent zu machen. Das kann man diesen Predigern nicht übelnehmen, denn sie führen nur ihren Auftrag zur Welteroberung aus. Allerdings kann dieser Auftrag für die europäischen Länder nicht der gültige Maßstab sein.

Hier zählt die Demokratie, und demokratisch ist, was die Mehrheit der Staatsbürger möchte. Wenn die Mehrheit der Bürger kein islamisches Land werden will, ist das ihr gutes Recht. Wer den Bürgern dieses Recht abspricht, ist kein Demokrat. Dagegen kann auch nicht das Grundgesetz angeführt werden, denn nach Artikel 16a Grundgesetz muß nur aufgenommen werden, wer nicht über ein sicheres Drittland einreist. Doch über sichere Drittländer kommen beinahe alle Flüchtlinge. Damit ist Deutschland zur Aufnahme dieser Flüchtlinge rechtlich nicht verpflichtet, sondern kann selber entscheiden, welche Flüchtlinge aufgenommen werden sollen und welche nicht.

Konvertierten Christen droht der Tod

Dieselbe islamische Menschenrechtserklärung der islamischen Staatengemeinschaft, die allen Muslimen Asyl in allen islamischen Ländern garantiert, spricht Nichtmuslimen die rechtliche Gleichwertigkeit ausdrücklich oder implizit ab (Artikel 1, 9, 10, 22, 24). Dennoch dürfen muslimische Flüchtlinge aus Krisengebieten in Deutschland bleiben, ohne auf befriedete Gebiete in ihrem Heimatland verwiesen zu werden. Verfolgte Christen werden dagegen durchaus abgelehnt mit der offiziellen Begründung, sie könnten sogar als Opfer lebensgefährlicher Tätlichkeiten in einen anderen Teil ihres mehrheitlich islamischen Herkunftslandes wechseln.

Tatsächlich gibt es vor privater Verfolgung durch Islamisten in Staaten der Scharia aber keinen staatlichen Schutz, da Schläge und Tötungen zur Verteidigung der Ehre straffrei bleiben; so beispielsweise Artikel 92 Tazirat des iranischen Strafgesetzbuches. Und der Wechsel vom Islam zum Christentum gilt demnach als ein solcher Anlaß der Ehrverletzung. So wird nicht nur beim Hereinlassen, sondern auch beim Hierbehalten zuungunsten der verfolgten Christen verfahren, obwohl sie die Schutzbedürftigsten sind. Mit Menschlichkeit hat das nichts zu tun.

Wenn die verfolgten Christen es nun nachweislich nötiger haben herzukommen und die Bürger auch nicht willens sind, ein islamisches Land zu werden, wäre die bevorzugte Aufnahme verfolgter Christen naheliegend. Auch steht von den verfolgten Christen für die einheimische Bevölkerung strukturell nichts zu befürchten, denn sie werden weder nach der Scharia handeln, noch werden sie für die Einführung des islamischen Rechts stimmen, denn sie haben selber genug darunter gelitten und wissen, wie schlimm das ist. Natürlich ist nicht jeder Moslem ein Scharia-Anhänger, und nicht jeder Scharia-Anhänger wird ein Terrorist. Aber das sieht man den Leuten eben nicht vorher an, wie die Befürworter der Einwanderung von jedermann argumentieren.

Christen gelten als vogelfrei

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Wenn die Verfolger genauso willkommen sind wie die Opfer, ist das an Unmenschlichkeit kaum zu überbieten. Statt endlich in Sicherheit zu sein, werden die verfolgten Christen hier erneut verfolgt, ohne daß der Staat seine Schutzmöglichkeiten ausschöpft.

Wenn es um die Sicherheit der hier lebenden Menschen geht, müßte allerdings umgekehrt verfahren werden. Nur wer nachweislich weder gewaltbereit ist, noch die rechtliche Benachteiligung von Andersgläubigen und Frauen gutheißt und damit die in der islamischen Welt üblichen Regeln kritisiert, dürfte überhaupt hereingelassen werden. Daran wurde sich nun wirklich nicht gehalten, wie die massenhaften Übergriffe auf einheimische Frauen in Köln und anderswo genauso zeigen wie die deutliche Zunahme von Terroranschlägen in Deutschland und zahllose islamistische Angriffe auf verfolgte Christen in deutschen Asylbewerberheimen.

Die Übergriffe sind eben nicht nur schlechtes Benehmen, wie die Verharmloser gerne behaupten, sondern werden regelrecht gelehrt. „Ungläubige“ Frauen, zumal mit nackter Haut oder ohne Kopfbedeckung, haben danach genauso keine Ehre, wie Menschen nach dem Übertritt vom Islam zum Christentum vogelfrei sind; vom Haß auf Juden ganz zu schweigen. Alle Gruppen von Opfern können vom deutschen Staat nicht ausreichend geschützt werden, wenn gegen die Täter nicht verdeckt ermittelt und sodann ihre Rückführung veranlaßt wird.

Wer schützt verfolgte Christen in Deutschland?

Auf eventuelle Aussagen der Opfer zu setzen ist zuwenig, weil sie oft genug von den Tätern mit dem Tod bedroht oder auch umgekehrt von der Justiz nicht gelten gelassen werden, wenn die Täter zu mehreren sind und sich gegenseitig decken. So stellen verdeckte Ermittlungen in vielen Fällen die einzige Chance dar, die Taten aufzuklären und die Täter wieder wegzuschicken und loszuwerden.

Es ist ein Skandal, daß gegen solche Verfassungsfeinde nicht systematisch verdeckt ermittelt wird, sondern statt dessen die verfolgten Christen und andere Opfer aus den Asyleinrichtungen verbannt werden, weil die Mehrheit der Bewohner sich auf die Seite der Täter stellt, die nach Scharia richtig gehandelt haben. So kann man die Menschenrechte in Deutschland nicht gewährleisten.

Wenn die Verfolger genauso willkommen sind wie die Opfer, ist das an Unmenschlichkeit kaum noch zu überbieten. Statt endlich in Sicherheit zu kommen, werden die verfolgten Christen hier erneut verfolgt, ohne daß der Staat seine Schutzmöglichkeiten ausschöpft, geschweige denn die Täter und ihre Aufhetzer zurückschickt – das ist eine Schande, und das ist „Dunkeldeutschland“. Wohin sollen die Opfer sich nun noch flüchten?

Viele Christen wollen nicht, daß ihr Land zu einem islamischen Land wird, egal was ihnen von oben verordnet wurde. Wo sind diejenigen, die sich für die bevorzugte Aufnahme verfolgter Christen einsetzen? Und wo sind diejenigen, die verfolgte Christen in Deutschland zu schützen bereit sind mit verdeckter Ermittlung und Zurückschicken der Täter?

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Sabatina James, Jahrgang 1982, gründete die Hilfsorganisation „Sabatina e.V.“ zur Unterstützung bedrohter moslemischer Frauen in Deutschland und Österreich. Bekannt wurde sie durch Fernsehauftritte, Bücher und Tonträger. James wuchs in Pakistan auf und kam als Zehnjährige nach Österreich. Mit 18 Jahren bekannte sich James zum christlichen Glauben und wurde dafür von ihren Verwandten zum Tode verurteilt. Sie tauchte unter und gelangte nach Deutschland. Seit 2006 lebt James in einem Opferschutzprogramm der Polizei.

JF 42/17

Reste eines Buches in der von IS zerstörten St.-Maria-al-Tahira-Kirche östlich von Mosul Foto: picture alliance/dpa
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