Nichts wäre den richtigen Rechten in Deutschland lieber als ein Verbot der NPD. Diese kuriose Partei war ja nie etwas anderes als eine Theaterbühne, auf der eine Truppe schlecht geschminkter IMs der bundesrepublikanischen Staatssicherheit „Neonazismus“ mimte, damit es beim Verfassungsschutz und bei der Antifa etwas zu melden gab.
Gewählt wurden diese „Neonazis“ ohnehin nur noch von dem absterbenden Häuflein aufrechter Paläonazis, die das läppische Spiel nicht durchschauten.
Was für eine Gaudi, wenn das Bundesverfassungsgericht nun diese Veranstaltung des Verfassungsschutzes als ein verfassungswidriges Unternehmen verbieten würde! Unabhängig davon, ob die V-Leute in der Führungsriege der Partei zuvor noch abgeschaltet werden, sind die Erfolgschancen einer Klage diesmal weit besser als früher, weil der einschlägige Artikel 21des Grundgesetzes nach der Auflösung unseres Nationalstaats in der supranationalen „Solidargemeinschaft“ der EU eine völlig andere Bedeutung gewonnen hat.
Bundesregierung nur noch eine Filiale von Brüssel
Nach den letzten Verfassungsschutzberichten muß jetzt eine Partei im Unterschied zu früher nicht mehr das „Führerprinzip“ vertreten oder gewisse formale Grundprinzipien der parlamentarischen Demokratie wie die Gewaltenteilung oder die Mehrheitsentscheidung ablehnen. Es genügt, daß sie die „fundamentale Gleichheit aller Menschen“ nicht anerkennen und von einer „Völkervermischung“ in Deutschland nichts wissen will, um als „rechtsextremistisch“ eingestuft zu werden.
Und das ergibt durchaus einen Sinn, denn unsere Realverfassung entspricht längst nicht mehr den Prinzipien unseres altehrwürdigen Grundgesetzes. Der Bundestag hat nichts mehr mit einem demokratischen Parlament zu tun, und die Bundesregierung ist nur noch eine Filiale von Brüssel. Wir leben in einer Art Kirchenstaat. Da braucht sich auch die Heilige Inquisition nicht mehr länger zieren.
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Prof. Dr. Robert Hepp ist emeritierter Soziologe an der Universität Vechta