Die vier Begleitgesetze sollen die neue Subsidiaritätsklage und die bislang gemiedene Integrationsverantwortung des Bundestages und des Bundesrates gemäß dem Lissabon-Urteil parlamentarisieren. Doch die meisten Abgeordneten werden diese nur schwer verständlichen Gesetze wieder nicht gelesen haben. Denn sie sind gewohnt zu verabschieden, was die Beamten aufgeschrieben haben. Die parteienstaatliche Regierung hat die Vertreter des Volkes fest im Griff. Nur eine starke integrationspolitische Opposition könnte die gestärkte Parlamentsverantwortung für die Unionsverträge und die nationalen Hoheitsrechte noch nutzen.
Welchen Vertragsänderungen aber das Parlament in Zukunft mit Zweidrittelmehrheit zustimmen muß, weil sie materiell das Grundgesetz ändern, lassen die Begleitgesetze genauso offen wie das Lissabon-Urteil. Denn der praktizierte Anwendungsvorrang des Unionsrechts läßt an sich keine Ausnahmen zu. Alles Unionsrecht ist funktional verfassungsrangig. Viele Verfassungsstreitigkeiten stehen ins Haus. Aber der Bundespräsident dürfte bereits mit gespitzter Feder warten, um endlich seine Unterschrift unter die Ratifikationsurkunde setzen zu dürfen.
Prof. Dr. Karl A. Schachtschneider ist Verfassungsrechtler.