Rückblick: Nach dem 11. September 2001 stimmt die Bundesregierung der Feststellung des Nato-Bündnisfalls zu. Daher entsendet Deutschland Kampftruppen für den „Krieg gegen den Terror“ nach Afghanistan und wird völkerrechtlich ein kriegführendes Land. Die Soldaten schießen dort nicht nur in Notwehr; sie bekämpfen Terroristen. Ihr Kombattantenstatus ist durch das Völkerrecht geschützt. Aber was ist mit deutschem Recht?
Wie es heute scheint, kann nach jedem Kampfeinsatz ein Strafverfahren drohen. Das ist natürlich absurd, also was tun? Soll es eine spezielle Staatsanwaltschaft für die Bundeswehr geben, vielleicht Wehrgerichte wie im Verteidigungsfall? Gut – ginge aber am Kernproblem vorbei: Der Waffengebrauch ist strafrechtlich nur in Notwehr entschuldigt. Daher müssen Politik und Justiz den Kampfeinsatz im Strafrecht regeln und von den dort aufgeführten zivilen Tatbeständen abgrenzen. Vorab wird man Verteidigungsminister Jung zur überfälligen Klarstellung zwingen müssen, daß die deutschen Streitkräfte vor allem einen Kampfauftrag haben. Denn nur der fortdauernde Bündnisfall legitimiert unseren Waffeneinsatz in Afghanistan.
Generalmajor a.D. Michael Vollstedt diente elf Jahre im Bundesministerium der Verteidigung und bis 2000 sieben Jahre im Nato-Hauptquartier in Brüssel.