Die Bundesrepublik Deutschland begeht ihren 60. Geburtstag. Hinter penetranter Selbstgefälligkeit ist Irritation und Ermattung zu spüren. Die protzig-postmoderne Fassade der Regierungs- und Parlamentsgebäude in Berlins neuer Mitte, die unvermindert weltweit Ehrfurcht einflößende Effizienz der weitgehend korruptionsfrei funktionierenden Behörden können nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Fundamente porös geworden sind, auf denen dieses Gemeinwesen errichtet wurde.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik kann aus sich selbst heraus nicht für den Bestand des Staates sorgen. Darauf hat der Staatsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde schon vor 30 Jahren in einem Schlüsselaufsatz mahnend hingewiesen: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Andererseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt, mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren versuchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“
Vor diesem Dilemma steht Deutschland, das sich ohne Not in einen Transformationsprozeß zu einer multiethnischen Gesellschaft begeben hat. Die Eliten verachteten das historisch gewachsene kostbare Gut der weitgehenden ethnischen und religiösen Homogenität des Staatsvolkes als bedeutende Voraussetzung für ein bestens funktionierendes Zusammenleben.
Nun sind die Fundamente erschüttert und die ersten Risse im Gebäude zu erkennen. Winfried Hassemer, ein anderer Ex-Bundesverfassungsrichter, plädierte dieser Tage dafür, bei Urteilen zu Ehrenmorden müßten auch „der soziale Kontext und die Sozialisation des Täters bedacht werden“. Damit sagt er nichts anderes aus, als daß wir längst in kulturell-ethnischen Parallelgesellschaften leben, in denen künftig zweierlei Recht gesprochen wird.
Kenan Kolat, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, unterstreicht dies, indem er fordert, das Wort „Integration“ zu meiden und statt dessen von „Partizipation“ zu sprechen. Eine von Kolat aus anderen Gründen kritisierte „Einbürgerungsfeier“ im Bundeskanzleramt, bei der Merkel Neubürgern verlegen Pässe überreichte, illustrierte eher den eklatanten Mangel an Selbstbewußtsein, der das Aufnahmeland gerade zur Integration nicht prädestiniert.
Indessen flüchten immer mehr deutsche Eltern mit ihren schulpflichtigen Kindern aus den Brennpunkten des „Integrations“-Experiments, eine Berliner Schulleiterin sprach in den letzten Tagen von einer „regelrechten Völkerwanderung“. Abstimmung mit den Füßen kannte auch die DDR – sie ging vor 20 Jahren unter.