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Klage gegen die Natur

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Gleichgeschlechtlichen ein Adoptionsrecht zugesprochen. Die Begründung: Bei der Adoption von Kindern dürften Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung nicht diskriminiert werden. Der Spruch ist eine doppelte Anklage. Angeklagt wird die Natur. Zum einen bezichtigt man sie der Diskriminierung, weil sie die Menschen so geschaffen hat, wie sie sind, nämlich als Mann und Frau. Zum zweiten wird sie angeklagt, die Kinderseelen so beschaffen zu haben, daß Kinder beide Elternteile brauchen, Vater und Mutter. In der Tat: Die Entwicklungspsychologie hat schon lange erkannt, was die Psychologen die Triangulation nennen, die Dreierbeziehung zwischen Mutter, Vater, Kind. Das Kind braucht beide Vorbilder zur Identitätsfindung und zur späteren Partnerwahl. Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren betreuen und erziehen zu lassen, verstößt gegen diese wissenschaftliche Erkenntnis. Daß ein verschwindend kleiner Teil der Menschen sich die Naturgesetze nach eigenem Gusto zurechtlegt, kann der Großteil der Menschheit noch tolerieren, sofern andere nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Das ist bei Kindern allerdings der Fall. Deshalb hat das Urteil des Gerichtshofs mit Recht und Anti-Diskriminierung nichts, mit Ideologie und Willkür aber sehr viel zu tun.

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