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Feindstrafrecht

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Mit ihrer Gesetzesinitiative setzen Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern die Strafjustiz in Marsch – freilich an ihrer kurzen Leine und nur gegen ihre Lieblingsfeinde, nämlich „rechtsextreme Gewalttäter“ und dergleichen. Dann – aber auch nur insoweit – gilt nichts mehr von einer bisher geheiligten Kriminalpolitik wie Resozialisierung, Jugendstrafrecht oder der Satz, daß Strafrecht nur als letztes Mittel eingesetzt werden darf. Jetzt müssen unentwegt Signale ausgesandt und Straftäter abgeschreckt, muß harte Generalprävention geübt werden, um einer feindlichen Szene die Faust zu zeigen. Und doch kann selbst dieses Parteiunternehmen scheitern – dann, wenn die Richter nicht mitspielen und starrsinnig behaupten, selbst der neue Text verlange, auch den Täter drakonisch zu strafen, der einen „Rechten“ wegen dessen Gesinnung zusammengeschlagen hatte. Verwirrend, denn solche „Zeichen gegen Rechts“ waren doch nur „Zivilcourage“?! Aber Worte haben ihre eigene Logik, und zum Endsieg der Partei über die Gerechtigkeit gehört auch die Ersetzung des Richters durch den Funktionär. So weit sind wir noch nicht; aber die durch den Bundesrat gepeitschte Ouvertüre weist die Richtung. Günter Bertram war Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg.

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