Der gemeinsame Kampf gegen „Rechts“ entwickelt sich folgerichtig immer mehr und immer offenkundiger zu einem Kampf gegen das Recht. Aktuelles Beispiel ist die derzeit anlaufende Kampagne des antifaschistischen Erregungskartells gegen den sächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten Henry Nitzsche. Entstehende Ähnlichkeiten mit der für die Linke erfolgreichen Kampagne gegen den früheren Abgeordneten Martin Hohmann sind kein Zufall. Sie werden von der Linken ausdrücklich als Beweis für den um sich greifenden Rechtsradikalismus bestätigt. Nur naive Gemüter lassen sich noch einreden, daß es der Antifa um den Kampf gegen faschistische Tendenzen einzelner Abgeordneter ginge. Es geht vielmehr um einen neuen Beweis der offen proklamierten „Intoleranz gegenüber den Konservativen und der politischen Rechten“, einem von Herbert Marcuse ins Leben gerufenen Leitsatz der Achtundsechziger. Man sollte meinen, daß wenigstens Teile unserer Mediokratie, vor allem aber die CDU aus der Kampagne gegen Martin Hohmann erkennbare Konsequenzen gezogen hätten. Dazu gehört die Erinnerung an die Tatsache, daß alle Anwürfe gegen Hohmann sowohl durch Fritz Schenks umfangreiche Dokumentation als auch durch mehrere gerichtliche Urteile als unbegründet zurückgewiesen worden sind. Dennoch werden sie zur Abstützung dieser neuerlichen Kampagne gegen die politische Rechte demonstrativ und provokativ mißachtet – und damit ein elementarer Grundsatz unserer rechtsstaatlichen Ordnung. Quousque tandem – wie lange noch?
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