Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) spricht sich für einen degressiven Subventionsabbau zur Finanzierung einer Steuersenkung aus. Denn die Betriebe und Bürger brauchen nun vor allem Planungssicherheit. Aus diesem Grund schlägt der BVMW einen Abbau der Subventionen um jährlich zehn Prozent über einen Zeitraum von zehn Jahren vor. Mit den frei werdenden Milliarden könnten dann auf der einen Seite die Unternehmen, auf der anderen Seite aber auch die Geringverdiener steuerlich nachhaltig entlastet werden. Es steht außer Frage: Zwei Drittel der staatlichen Subventionen sind in Wirklichkeit Steuervergünstigungen. Um diesen zu begegnen und um den umfassenden Subventionsabbau in die Wege zu leiten, darf dann allerdings auch nicht vor den sogenannten „heiligen Kühen“ wie der Pendlerpauschale, der Eigenheimzulage oder den steuerfreien Sonntags- und Nachtzuschlägen haltgemacht werden. Nichtsdestoweniger bedeutet dieser Schritt unter dem Strich speziell für die Arbeitnehmer weniger Steuern und damit einhergehend ein höheres Einkommen. Am Ende eines radikalen Umbaus des gegenwärtigen Steuersystems muß dann eine klar erkennbare Einfachsteuer stehen. In diesem Kontext hat der hessische Ministerpräsident Roland Koch zu Recht darauf hingewiesen, daß bei einer einheitlichen Besteuerung der wirtschaftlichen Tätigkeit mit zwanzig Prozent genausoviel Geld in die öffentlichen Kassen käme wie bei dem heutigen hochkomplizierten System. Letztlich kommt das BVMW-Modell mit nur zwei Steuerarten aus: einer Steuer auf das Einkommen, sei es Lohn oder Unternehmergewinn, und einer speziellen Konsumsteuer auf Produkt- oder Naturverbrauch. Für beide Steuern würde ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent angestrebt. Eberhard Vogt ist Leiter der Presseabteilung des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft ( www.bvmwonline.de ). Die Union, so erklärte CSU-Chef Edmund Stoiber, stehe für niedrigere Steuersätze. Finanziert werden sollen diese durch Streichung von Subventionen. Doch auf wessen Kosten? Neben der Senkung der Entfernungspauschale soll die Steuerfreiheit für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge fallen. Wer aber arbeitet zu diesen unchristlichen Zeiten? In erster Linie Berufstätige im Schichtdienst: Pflegepersonal, Wachmänner, Rettungsdienste oder Mitarbeiter in der Gastronomie – um nur einige zu nennen. Also vornehmlich Arbeitnehmer, die sich auf der Gehaltskala nicht gerade im oberen Teil wiederfinden und deren Lobby nicht allzu stark ist. Wer gezwungen ist, an Sonn- und Feiertag zu arbeiten, statt sich, wie der Großteil der Bevölkerung es tut, zu erholen, der sollte wenigstens vom Staat, heißt von der Allgemeinheit für seine erschwerten Arbeitsbedingungen Entgegenkommen erwarten. Bei der ganzen Diskussion wird allerdings völlig übersehen, daß es sich nicht um gleiche Sachverhalte handelt, die man auch gleich regeln kann. Es ist so, wie es schon im alten Ägypten vor 4.000 Jahren war: Menschen ohne Lobby und ohne Einfluß werden dann, wenn das Geld knapp ist, zuerst geschröpft. Ministerpräsident Stoiber möge doch einmal den Versuch unternehmen, die Privilegien und Besserstellungen der Versicherten und Rentner der knappschaftlichen Rentenversicherung zur Disposition zu stellen. Sein christdemokratischer Kollege Rüttgers würde ihm dann vermutlich recht schnell erklären, „warum das nicht geht“. Die meisten knappschaftlich Rentenversicherten wohnen nämlich in dem von ihm neuerdings regierten Bundesland. Es ist so ähnlich wie bei der Krise unseres Gesundheitssystems. Auch dort wagt es niemand, sich mit den Mächtigen – wie zum Beispiel der Pharmaindustrie – anzulegen. Klaus Gröbig ist Landesverbandsvorsitzender des Deutschen Handels- und Industrieangestellten-Verbandes Nordost im CGB.