Möglicherweise kommt die rot-grüne Regierungskoalition bis zu ihrem selbstdeklarierten Ende nicht mehr dazu, ihren Kabinettsbeschluß, die Spitzenmanager börsennotierter Unternehmen zur Offenlegung ihrer Gehälter zu zwingen, Gesetz werden zu lassen. Das populistische Vorhaben bewegt gleichwohl die öffentliche Diskussion. Immerhin räumt der Gesetzesentwurf den Aktionären die formelle Freiheit ein, ihre Vorstandsvorsitzende von dieser Informationspflicht zu entbinden. Sinn macht das kaum, denn gäbe es eine solche Mehrheit nicht, wäre schon längst die Veröffentlichung der Managergehälter auf den Hauptversammlungen beschlossene Sache. Die Mär von der wünschenswerten Transparenz zieht als staatliche Zwangsbegründung nur im neidverliebten Deutschland. In den USA verkünden die Spitzenmanager stolz ihre Bezüge, weil sie darin einen Ausdruck ihrer Leistungsfähigkeit sehen, die auch von Außenstehenden weitgehend anerkannt wird. Bezeichnenderweise sollen im deutschen Zwangsveröffentlichungssystem die Bezüge in den Staatsbetrieben ausgenommen bleiben. Die Bosse der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten müssen also nicht ihre Gehaltshosen herunterlassen. Das wiederum ist sinnvoll, denn bei den Zwangsgebühren für die Rundfunkanstalten haben die Kunden keine Möglichkeit, über eine freie Konsumentscheidung das Angebot leistungsgerecht zu entlohnen. Da muß logischerweise auch im Dunkeln bleiben, ob die öffentlich-rechtlichen Spitzenmanager leistungsgerecht entlohnt werden.