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Zugeständnisse von allen

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Glaubt man Schröder, Fischer & Co., dann könnten Deutschland und die Vertreiberstaaten sich längst in einem Märchenland befinden, wo die Milch der Harmonie und der Honig der Versöhnung fließen. Wenn nur die Vertriebenen, die „Ewiggestrigen“, nicht wären, die die trauliche Stimmung verderben. Zur angekündigten Klage der Preußischen Treuhand gegen Polen auf Rückgabe des deutschen Eigentums in den ehemaligen Ostgebieten sagte Kanzler Schröder bei seinem Besuch in Warschau, es dürfe „keinen Raum mehr für Restitutionsansprüche aus Deutschland geben, die die Geschichte auf den Kopf stellen“. Im Ausland die eigenen Landsleute als amoralische Schwachköpfe anzuschwärzen, das bekommen nur Spitzenpolitiker aus Deutschland fertig! Restitutionsansprüche beziehen sich auf verletzte Eigentumstitel. Auch Schröder weiß, daß ein Rechtsstaat seine Bürger nicht daran hindern kann, ihr Eigentum einzuklagen. Eines ist der Preußischen Treuhand schon gelungen: Sie hat ins Bewußtsein gerückt, daß die Vertreibung auch ein Raubzug allergrößten Stils war. Merkwürdig ist nur, daß er bei der Auflistung der deutschen Reparationen und Wiedergutmachungsleistungen nie eine Rolle spielt. Der Lastenausgleich stellt weder quantitativ noch qualitativ eine Entschädigung dar. Er war ein Solidarbeitrag der Deutschen im Westen für ihre ausgeplünderten Landsleute. Die Vertriebenen in der DDR haben erst nach der Wiedervereinigung lediglich eine Pauschalsumme von je 4.000 Mark erhalten. Es geht dem Kanzler, so muß man ihn verstehen, ja auch gar nicht ums Recht, sondern um die Geschichte. Und Geschichte bedeutet den Mythos der deutschen Universalschuld. Doch die Genese der Vetreibung ist sehr komplex. Lange vor 1939/45 gab es eine polnische Irredenta, die Anspruch auf Ostdeutschland erhob. Die polnische Zwischenkriegsrepublik hing hybriden Großmachtträumen an, verdrängte die deutsche Minderheit aus dem „Korridor“ und betrieb alles andere als Entspannungspolitik. Man könnte an vielen anderen Stellen bohren, um auf Fakten und Zusammenhänge zu stoßen, die nicht in das offizielle Geschichtsbild passen. Ertappt! rufen nun die Hochleistungsmoralisten. Den Vertriebenen gehe es ja gar nicht, wie behauptet, um Symbolik, Moral und Wahrheit, sondern um das schnöde Geld! – Wem denn nicht? könnte man replizieren. Die Chronologie bezeugt indes das Gegenteil. Die Treuhand wurde Ende 2000 gegründet, als die rotgrüne Regierung ein ums andere Mal versicherte, versöhnliche Gesten der Vertreiberstaaten seien gar nicht mehr nötig. Den Vertriebenen wurde durch kaltherzige Verwaltungsakte bedeutet, daß der eigene Staat ihre Vertreibung zu vollenden gedenkt, indem er sie aus ihrer Geschichte verstößt. Andererseits überbot er sich in Willfährigkeit gegenüber den Klagedrohungen in Sachen ausländischer Zwangsarbeiter, die juristisch viel weniger begründet waren als die Treuhand-Klagen. Auf die Bitte, auch jene zumeist ostdeutschen Zwangarbeiter in die Regelung einzubeziehen, die in den Kohlegruben von Karaganda oder auf polnischen Staatsgütern Lebenszeit und Gesundheit gelassen hatten, reagierte Rot-Grün mit Zynismus. Erst danach wurde die Preußische Treuhand gegründet. Und deren Hiebe, die sitzen wenigstens. Natürlich hat die Bundesregierung außenpolitische Rückwirkungen zu bedenken. Würde sie sich die Klagen zu eigen machen, wäre sie international isoliert. Und ein polnischer Staat, der sich unter Druck zur Restitution bereit erklärte, er würde in die Luft fliegen. Die EU würde es auf jeden Fall in Stücke reißen. Das kann niemand wollen. Um so mehr ist die Regierung verpflichtet, in ihrer Rhetorik nicht permanent das politisch Machbare mit Recht, Moral und Wahrheit zu verwechseln. Es gäbe einen Königsweg, der allerdings von allen Seiten Zugeständnisse verlangt: Von der Regierung den Abschied von Geschichtsmythen, von Polen und anderen Ländern die Erkenntnis, daß Deutschland nicht alles Übel des 20. Jahrhunderts zugeschoben werden kann, und von den Vertriebenen die Einsicht, daß eine in 60 Jahren gewachsene Lebenswirklichkeit ein Eigengewicht besitzt. Der Bundestag müßte dazu in einer Entschließung die Vertreibung als ein durch nichts zu rechtfertigendes Verbrechen brandmarken, die Rechtspositionen bekräftigen, Solidarität mit den Vertriebenen bekunden und sie, wo nötig, in die existierenden Härtefonds einbeziehen. Er müßte eine zentrale Einrichtung beschließen, in der die Geschichte des Ostens museal aufbereitet und sein Archivgut gesammelt wird. Er sollte dann an die Vertriebenen appellieren, Trost darin zu finden, daß sie einen Staat mit aufgebaut haben, in dem es sich, alles in allem, gut leben läßt, und sie daran erinnern, daß ihre 1950 verabschiedete Charta bereits das Bekenntnis zu einem geeinten Europa enthält. Würde er daran die dringende Bitte knüpfen, von Restitutionsklagen Abstand zu nehmen, er würde bestimmt erhört werden. Soviel Weisheit ist der politischen Klasse nicht zuzutrauen. Also wird die Preußische Treuhand sich als Pfahl im Fleisch eines verlogenen öffentlichen Konsenses bewähren müssen.

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