Der Verteidigungsminister hat einen Bundeswehrgeneral Knall auf Fall in den einstweiligen Ruhestand geschickt. Das war legal. Zudem hat auch ein Minister das Recht, bei der Ausübung seiner Befugnisse zu irren. Dennoch bleibt die Frage, ob das, was legal war, auch legitim war. Anlaß der Entlassung war ein Privatbrief des Brigadegenerals Reinhard Günzel, der ohne sein Zutun in die Öffentlichkeit geriet. In der NS-Zeit waren Äußerungen, die als „wehrkraftzersetzend“ bewertet wurden, nur strafbar, wenn sie in der Öffentlichkeit gemacht wurden. Doch selbst das Reichskriegsgericht urteilte, sogar Äußerungen in einem Offizierskasino seien „nichtöffentlich“, also nicht strafbar. Weiterhin: Für die Erteilung eines milden aktenkundigen Verweises muß in der Bundeswehr jeder Vorgesetzte den Beschuldigten hören und die Anhörung aktenkundig machen. Doch ein General, der jahrzehntelang seinem Land treu gedient hat, wird innerhalb weniger Stunden rausgeworfen, und eine Anhörung findet nicht statt. Das Ganze wurde gesalzen durch Äußerungen des Verteidigungsministers, die Entlassung sei „nicht ehrenhaft“ und der General sei „verwirrt“. Das genügt für ein Urteil nicht nur über Herrn Struck. Sondern auch über die Medien, die das Verfahren nicht „kritisch zu hinterfragen“ wagten, was sie – zusammen mit Zivilcourage – stets fleißig fordern. Dr. Franz Uhle-Wettler , Generalleutnant a. D., war Kommandeur einer Panzerdivision der Bundeswehr und Kommandeur der Nato-Verteidigungsakademie in Rom.