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Union kündigt Verfassungsklage an: Ampel-Kommission will Abtreibungen legalisieren

Union kündigt Verfassungsklage an: Ampel-Kommission will Abtreibungen legalisieren

Union kündigt Verfassungsklage an: Ampel-Kommission will Abtreibungen legalisieren

Familienplanung. Der liebevolle Ehemann umarmt seine schwangere Frau. Ein von der Ampel-Regierung eingesetztes Gremium hat sich mit Abtreibungen, Eizellspende und Leihmutterschaft befaßt. Sollten die bestehenden Gesetze geändert werden? Die Empfehlungen haben es in sich.
Familienplanung. Der liebevolle Ehemann umarmt seine schwangere Frau. Ein von der Ampel-Regierung eingesetztes Gremium hat sich mit Abtreibungen, Eizellspende und Leihmutterschaft befaßt. Sollten die bestehenden Gesetze geändert werden? Die Empfehlungen haben es in sich.
Ein Paar erwartet ein Kind (Symbolbild): Berater der Bundesregierung fordern die Abschaffung des Abtreibungsverbots Foto: picture alliance / Zoonar | Dasha Petrenko
Union kündigt Verfassungsklage an
 

Ampel-Kommission will Abtreibungen legalisieren

Ein von der Ampel-Regierung eingesetztes Gremium hat sich mit Abtreibungen, Eizellspende und Leihmutterschaft befaßt. Sollten die bestehenden Gesetze geändert werden? Die Empfehlungen haben es in sich.
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Cato, Weidel, Exklusiv

BERLIN. Berater der Bundesregierung haben sich für die weitgehende Legalisierung von Abtreibungen ausgesprochen. Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ fordert, Abtreibungen mindestens innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen zu erlauben, wie der Spiegel unter Berufung auf den Abschlußbericht des Gremiums berichtet.

Demnach kommen die Regierungsberater in dem noch nicht veröffentlichten Bericht zu dem Schluß, daß „die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft nicht haltbar“ sei und die derzeitigen Regelungen im Strafgesetzbuch einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht standhielten.

Abtreibungen bis zur 22.Woche erlauben?

Aktuell sind Abtreibungen in Deutschland gemäß Paragraph 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich rechtswidrig, können aber unter bestimmten Umständen straffrei bleiben. Die Ausnahmen greifen etwa, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist, die Schwangerschaft durch sexuelle Gewalt zustande kam oder wenn die Abtreibung im Rahmen der sogenannten Beratungsregelung erfolgt. Damit ist gemeint, daß die Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Wochen vorgenommen wird und die Mutter zuvor ein Beratungsgespräch wahrgenommen sowie eine Wartefrist eingehalten hat.

Lediglich in der Spätphase der Schwangerschaft, wenn das Kind eigenständig lebensfähig ist, sollen Abtreibungen verboten bleiben. Dieser Zeitpunkt liegt der Kommission zufolge ungefähr in der 22. Schwangerschaftswoche seit Beginn der letzten Menstruation. Ausnahmen sollten allerdings gelten, „wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau unzumutbar ist“.

Das sei beispielsweise der Fall, wenn die Schwangerschaft „das Leben der Schwangeren gefährdet oder ihre körperliche oder seelische Gesundheit erheblich zu beeinträchtigen droht“. Auch wenn der Schwangerschaft sexuelle Gewalt vorausgegangen ist, solle eine Abtreibung über die 22. Woche hinaus möglich sein. Bei der Frage, welche Regelung zwischen zwölfter und 22. Woche gelten soll, verweist das Gremium auf die Entscheidungskompetenz der Bundesregierung. Abtreibungen könnten also auch in diesem Zeitraum erlaubt werden.

Leihmutterschaft soll verboten bleiben – mit Ausnahmen

Neben dem Thema Abtreibung befaßte sich die Kommission auch mit möglichen Neuregelungen bei Eizellspende und Leihmutterschaft. Eine Legalisierung der Eizellspende ist ihrer Ansicht nach zulässig, „sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, die insbesondere den notwendigen Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet“. Die Eizellspende ist in Deutschland seit 1990 nach Embryonenschutzgesetz verboten. Samenspenden sind in Deutschland dagegen erlaubt.

Zur Leihmutterschaft schreibt das Gremium, der Gesetzgeber könne am Verbot festhalten, wenngleich eine Legalisierung in bestimmten Fällen möglich sei. Dafür müßten der Schutz der Leihmutter und das Wohl des Kindes gewährleistet sein. Die Eltern und die Leihmutter müßten sich beispielsweise durch ein familiäres Verhältnis kennen oder eine Vereinbarung darüber treffen, daß beide Parteien auch nach der Geburt Kontakt halten. Zudem solle die Leihmutter eine „angemessene Aufwandsentschädigung“ erhalten.

Union will klagen

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), kündigte bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an, sollte die Bundesregierung Abtreibungen tatsächlich legalisieren. Falls die Koalition den Empfehlungen der Berater folge, „würde das zwangsläufig dazu führen“, daß man in Karlsruhe klagen werde, sagte Frei nach Angaben der dpa. SPD und Grüne fordern bereits seit längerem, den Abtreibungsparagraphen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Auch die AfD-Bundestagsabgeordnete Mariana Harder-Kühnel kritisierte die Empfehlungen der Ampel-Berater. „Abtreibungen müßten grundsätzlich für die gesamte Dauer der Schwangerschaft als Unrecht angesehen und weiterhin rechtlich verboten werden.“ Die Tötung von ungeborenem Leben dürfe „in unserer Gesellschaft weder verharmlost noch schrittweise normalisiert werden“, mahnte Harder-Kühnel.

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, der insgesamt 18 Professoren unterschiedlicher Fachrichtungen angehören, war im März 2023 von der Bundesregierung eingesetzt worden. Ihr Abschlußbericht soll in der kommenden Woche offiziell vorgestellt werden. (dh)

Ein Paar erwartet ein Kind (Symbolbild): Berater der Bundesregierung fordern die Abschaffung des Abtreibungsverbots Foto: picture alliance / Zoonar | Dasha Petrenko
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