LUXEMBURG. Die geplante deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht. Die Abgabe diskriminiere ausländische Autofahrer aus den übrigen EU-Staaten, weil ausschließlich sie die Kosten tragen müßten, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Damit setzte sich die österreichische Regierung durch, die gegen die Maut geklagt hatte. Für die Bundesregierung ist die Entscheidung des EuGH hingegen eine Niederlage.
Die Pkw-Maut sollte nach dem Willen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bis spätestens 2021 eingeführt werden. Ab dann hätten Autofahrer eine Vignette für die Benutzung deutscher Autobahnen kaufen müssen. Deutsche Steuerzahler sollten dagegen durch eine entsprechende Senkung der Kfz-Steuer entschädigt werden.
Generalanwalt hielt Maut für rechtmäßig
Hiergegen war die österreichische Regierung rechtlich vorgegangen. Der damalige Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) begründete das im Oktober 2017 mit den Worten: „Deutsche zahlen nicht, weil sie Deutsche sind, Österreicher zahlen, weil sie Österreicher sind. Das lassen wir uns nicht gefallen.“
Noch im Februar hatte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Nils Wehl, empfohlen, die Klage Österreichs abzulehnen. Der österreichische Antrag beruhe auf einem „grundlegenden Mißverständnis des Begriffs ‘Diskriminierung’“. Deutsche Staatsbürger finanzierten die Autobahnen über die Kraftfahrzeugsteuer, während Halter ausländischer Fahrzeuge „einen geringeren Betrag“ zahlen müßten als Deutsche. Die deutsche Infrastrukturabgabe stehe mit der EU-Verkehrspolitik in Einklang, betonte Wehl. Das sahen die Richter in Luxemburg nun anders. (krk/tb)