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Islamismus: Polizeigewerkschaft fordert härteres Vorgehen gegen Haßprediger

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Islamismus: Polizeigewerkschaft fordert härteres Vorgehen gegen Haßprediger

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Islamismus
 

Polizeigewerkschaft fordert härteres Vorgehen gegen Haßprediger

Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat sich für eine erleichterte Ausweisung islamistischer Prediger ausgesprochen. „Es treibt jedem anständigen Staatsbürger zu Recht die Zornesröte ins Gesicht, daß erkannte Hassprediger auf Kosten der Steuerzahler jahrelang unter uns leben und ihr Unwesen treiben können“, sagte der Vorsitzende Rainer Wendt.
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Rainer Wendt: Härtere Gangart gegen Islamisten Foto: Deutsche Polizeigewerkschaft

DÜSSELDORF. Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat sich für eine erleichterte Ausweisung islamistischer Prediger ausgesprochen. „Es treibt jedem anständigen Staatsbürger zu Recht die Zornesröte ins Gesicht, daß erkannte Hassprediger auf Kosten der Steuerzahler jahrelang unter uns leben und ihr Unwesen treiben können“, sagte der Vorsitzende Rainer Wendt dem Handelsblatt

Auslöser ist der Fall Sami A. Seit Jahren lebt der mutmaßliche ehemalige Leibgardist des 2011 getöteten Al-Qaida-Kopfes Osama bin Laden mit seiner Familie in Bochum. Bereits 2006 hatten deutsche Behörden  dem 36-Jährigen Tunesier mit Abschiebung gedroht.

Keine Rechtsgrundlage für Abschiebung

Ein Verfahren wegen möglicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde 2007 durch die Bundesanwaltschaft eingestellt. Diese teilte auf Anfrage der dpa mit, die Ermittlungen hätten den Tatverdacht gegen den Salafisten A. nicht „mit der für eine Anklageerhebung erheblichen Sicherheit erhärten“ können. Gegen ihn lägen keine konkreten Anhaltspunkte für begangene eine Straftat vor.

Wendt kritisierte, die Justiz erkenne nicht, daß sie einen Schutzauftrag für die Bevölkerung habe. Dem Nordrhein-Westfälischen Verfassungsschutz ist Sami A., der auch in Bochumer Moscheen unterrichtete, seit acht Jahren bekannt. Er wird als gefährlich eingestuft. Die Rechtslage gestaltet sich jedoch kompliziert: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhinderte im März 2011 die Abschiebung mit Hinweis auf die Familie des Mannes, dessen Frau und drei Kinder allesamt einen deutschen Pass besitzen. Des Weiteren fehle die Rechtsgrundlage für eine Ausweisung. (sf)

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