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Maßnahme: Einreiseverbot für David Irving bleibt bestehen

Maßnahme: Einreiseverbot für David Irving bleibt bestehen

Maßnahme: Einreiseverbot für David Irving bleibt bestehen

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Maßnahme
 

Einreiseverbot für David Irving bleibt bestehen

Das Einreiseverbot für den britischen Historiker David Irving nach Deutschland wird auch die kommenden zehn Jahre aufrechterhalten. Die zuständige Ausländerbehörde Münchens teilte Irving mit, das seit seiner Ausweisung 1993 bestehende Verbot auf Wiedereinreise gelte noch bis 2022. Irving habe seine Gesinnung nicht geändert, weswegen weiterhin eine Gefahr von ihm ausgehe.
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David Irving Foto: Wikimedia

MÜNCHEN. Das Einreiseverbot für den britischen Historiker David Irving nach Deutschland wird auch für die kommenden zehn Jahre aufrechterhalten. Die zuständige Ausländerbehörde Münchens teilte Irvings Anwalt mit, daß das seit seiner Ausweisung 1993 bestehende unbefristete Verbot auf Wiedereinreise nachträglich auf den 1. März 2022 befristet werde. Irving hatte im September vergangenen Jahres beantragt, das Einreiseverbot zu befristen und nach 18 Jahren nicht länger aufrechtzuhalten.

Bereits 2007 hatte der Historiker über die Deutsche Botschaft in London eine Einreiseerlaubnis beantragt, um für sein Buch über Heinrich Himmler in deutschen Archiven recherchieren zu dürfen. Dies war von der Ausländerbehörde München mit der Begründung abgelehnt worden, bei einem Aufenthalt Irvings in Deutschland sei die öffentliche Sicherheit und Ordnung „schwerwiegend beeinträchtigt“.

Daran hält die Behörde auch weiterhin fest: „Da Ihre Einstellung zum Geschichtsrevisionismus und zum Holocaust unverändert ist, muß daher davon ausgegangen werden, daß sowohl die öffentliche Ordnung als auch die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Falle eines weiteren Aufenthalts im Bundesgebiet erneut schwerwiegend beeinträchtigt würde“, heißt es in dem 13seitigen Schreiben, das Irving auf seiner Internetseite veröffentlichte.

Rechtsextremist und „selbsternannter Historiker“

Zwar seien seine „Aktivitäten“ nach Erlaß der Ausweisungsverfügung 1993 teilweise zurückgegangen, gestand die Ausländerbehörde Irving zu, „aber eine Änderung Ihrer Gesinnung beziehungsweise eine Distanzierung vom früheren Verhalten“ sei nicht ersichtlich, „so daß weiterhin eine Gefährdung von Ihnen ausgeht“.  

Für ihre Einschätzung hatte die Behörde mehrere Stellungnahmen eingeholt, unter anderem vom bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz, dem bayerischen Landeskriminalamt (LKA), dem Bundesinnenministerium und dem Bundesnachrichtendienst. Laut dem Verfassungsschutz würden Irvings Bücher nach wie vor durch einschlägige Verlage der rechtsextremen Szene angeboten und zählten immer noch zu den „wichtigsten revisionistischen Ausarbeitungen“. Zudem sei zu erwarten, daß Irving im Falle der Einreise seine Vortragsveranstaltungen in Deutschland wieder aufnehme.

Das bayerische LKA bezeichnete Irving als Rechtsextremisten und „selbsternannten Historiker“, der bestrebt sei, in seinen Thesen die Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten zu verharmlosen. Das Bundesinnenministerium wies darauf hin, daß Irving im September 2009 in einem Interview mit der spanischen Tageszeitung El Mundo unter anderem behauptete, die Juden hätten den Holocaust in ein kommerzielles Produkt verwandelt, mit dem sie erfolgreich Geld verdienten. Zudem habe er die Feststellung, daß Hitler die Juden vernichten wollte, als „Propaganda-Lüge“ bezeichnet.

Verweis auf „Zwickauer Terrorgruppe“

Zwar hätten die Sicherheitsbehörden nicht abschließend beurteilt, welche Rolle Irving derzeit in der rechtsradikalen Szene spiele, so die Ausländerbehörde, da seine Einstellung zum Geschichtsrevisionismus und zum Holocaust aber unverändert sei, müsse davon ausgegangen werden, daß er im Falle seiner Einreise erneut Vorträge halten werde. Diese könnten von rechtsextremen Gruppierungen geheim und über das Internet organisiert werden. Es bestehe die Gefahr, daß bei solchen „konspirativen Veranstaltungen rechtsextremes Gedankengut geäußert oder gar verbreitet wird“. Immerhin zeige der Fall der „Zwickauer Terrorgruppe“, „daß die rechtsextremistische Szene im Bundesgebiet weiterhin aktiv und vor allem in der Lage ist, sich konspirativ zu vernetzen“, erläuterte die Behörde ihre Entscheidung.

Irving war 1993 wegen Beleidigung und Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener verurteilt worden, weil er bei einer Veranstaltung in München gesagt hatte, die in Auschwitz gezeigte Gaskammer  sei „eine Attrappe“, die nach dem Kriegsende von den Polen gebaut wurde. Die Münchner Ausländerbehörde wies ihn nach der Verurteilung unbefristet aus. Da Irving mittlerweile 74 Jahre alt ist, kommt das Aufrechthalten des Einreiseverbots bis 2022 einer lebenslangen Einreisesperre gleich. (krk)

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