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Falschbehauptung: Martin Hohmann mahnt „FAZ“ ab

Falschbehauptung: Martin Hohmann mahnt „FAZ“ ab

Falschbehauptung: Martin Hohmann mahnt „FAZ“ ab

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Falschbehauptung
 

Martin Hohmann mahnt „FAZ“ ab

Der frühere CDU-Bundestagesabgeordnete Martin Hohmann hat sich erneut erfolgreich gegen die Falschbehauptung durchgesetzt, er habe die Juden als Tätervolk bezeichnet. In dem konkreten Fall ging es um eine Veröffentlichung auf der Onlineseite der FAZ, gegen die er eine Gegendarstellung erwirkt hat. Die Autorin Julia Seeliger hatte in ihrem Blogbeitrag behauptet, Hohmann habe die Juden als Tätervolk bezeichnet.
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Julia Seeliger soll eine Unterlassungserklärung unterzeichnen Foto: Wikimedia/Thomas Vogt mit CC-Lizenz 2.0 https://tinyurl.com/29lbbw

FRANKFURT. Der frühere CDU-Bundestagesabgeordnete Martin Hohmann hat sich erneut erfolgreich gegen die Falschbehauptung durchgesetzt, er habe die Juden als Tätervolk bezeichnet. In dem konkreten Fall ging es um eine Veröffentlichung auf der Onlineseite der FAZ, gegen die er eine Gegendarstellung erwirkt hat. Die Autorin Julia Seeliger hatte in ihrem Blogbeitrag behauptet, Hohmann habe die Juden als Tätervolk bezeichnet. Sie mußte die falsche Tatsachenbehauptung entfernen.

In ihrem Artikel „Reden wir also über Auschwitz“ bezog sich die FAZ-Kolumnistin Seeliger auf Hohmanns Rede zum Tag der deutschen Einheit 2003. Damals hatte Hohmann gesagt: „Juden waren in großer Anzahl sowohl in der Führungsebene als auch bei den Tscheka-Erschießungskommandos aktiv. Daher könnte man Juden mit einiger Berechtigung als ‘Tätervolk’ bezeichnen. Das mag erschreckend klingen. Es würde aber der gleichen Logik folgen, mit der man Deutsche als Tätervolk bezeichnet. Meine Damen und Herren, wir müssen genauer hinschauen […] Weder ‘die Deutschen’ noch ‘die Juden’ sind ein Tätervolk.“

Seeliger bewundert den Schwarzen Block

Seeliger berichtet in ihrem persönlichen Blog, sie habe den Fehler bereits am vergangenen Freitag gelöscht. Dennoch sei am gleichen Tag eine Abmahnung beim Verlag und eine Unterlassungserklärung bei ihr eingetroffen. Der Streitwert liege bei 15.000 Euro.

Vor der Antifa-Journalistin Seeliger, die sich in ihren Facebookprofil zum gewaltbereiten Schwarzen Block als „Lieblingsmannschaft“ bekennt, haben schon viele andere Medien Hohmanns Rede aus dem Jahr 2003 falsch wiedergegeben. In der Folge dieser Kampagne wurde er noch im gleichen Jahr aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausgeschlossen. Noch heute führt er eine Vielzahl von Prozessen gegen die Wiederholung der Falschmeldung. Allein in den Jahren 2011 und 2012 ist Hohmann nach eigenen Angaben gegen die taz, die FAZ, die Frankfurter Rundschau, den Hessischen Rundfunk, das Homosexuellenorgan Queer, den Piperverlag, den Stern, den Spiegel  und drei Einzelpersonen, darunter den linken Politiker Bodo Ramelow, vorgegangen.

Hohman zur JUNGEN FREIHEIT: „Mich stört, daß man nicht sauber recherchiert. Ich habe im Kern die historische Wahrheit gesagt und bin nicht mehr bereit, Pardon zu geben.“ (rg)

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