EISENACH. Die Bischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Ilse Junkermann, hat die Kommunismus-Äußerungen von Linken-Chefin Gesine Lötzsch verteidigt. In einer demokratischen Gesellschaft dürfe es keine Denkverbote geben, sagte sie am Dienstag vor Pressevertretern beim traditionellen Kamingespräch in Eisenach.
Lötzsch hatte in einem Beitrag für die Tageszeitung „Junge Welt“ – einst Zeitung der SED-Jugendorganisation „Freie Deutsche Jugend“ (FDJ) – über „Wege zum Kommunismus“ geschrieben. Diese, so Lötzsch, „können wir nur finden, wenn wir uns auf den Weg machen und sie ausprobieren, ob in der Opposition oder in der Regierung“. Diskussionen gebe es nur, wie dieser in der marxistischen Ideologie schon immer als herrschafts- und ausbeutungsfreie Gesellschaft beschworene Idealzustand zu erreichen sei.
Wie Junkermann sagte, finde sie den Beitrag positiv, „weil er in eine Suchbewegung geht, wie wir einen Weg zu mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft finden“. Lötzsch betonte inzwischen, es gehe ihr um einen demokratischen Sozialismus und nicht um Kommunismus.
Homo-Partner von Pfarrern oder Pfarrerinnen sollten evangelisch sein
Bei dem Presseempfang stellte die Bischöfin außerdem eine neue Richtlinie des Landeskirchenrates zu gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im Pfarrdienst vor. „Wir möchten, dass Pfarrer offen mit ihrer Homosexualität umgehen und nicht erpressbar werden“, erklärte sie. Dem Papier zufolge ist „eine gleichgeschlechtliche Orientierung kein Unvereinbarkeitskriterium für die Ausübung des Pfarrdienstes“.
Allerdings dürfe dadurch nicht die Freiheit zur Verkündigung eingeschränkt werden. Wenn etwa der Gemeindekirchenrat keinen homosexuellen Pfarrer wolle, rate man dem Geistlichen zum Stellenwechsel, erklärte die Bischöfin. Eingetragene Lebenspartner, die mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin im Pfarrhaus leben, sollen der Richtlinie zufolge evangelisch sein. In jedem Fall müssen sie Mitglied einer Kirche sein. Über Zahlen, wie viele Pfarrer in Mitteldeutschland homosexuell sind, verfüge die Kirche nicht.
Eingetragene Lebenspartnerschaft nicht der Ehe gleichstellen
Zur Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften arbeite der Bischofskonvent an einer Handreichung, mit der eine einheitliche Regelung eingeführt werden soll. Sie persönlich sei gegen eine Segnung im Gottesdienst, weil eine eingetragene Lebenspartnerschaft dadurch der Ehe gleichgestellt werde, sagte Junkermann. Ihrer Ansicht nach komme lediglich eine „Segensbitte in einem nichtöffentlichen Raum“ infrage. (idea/JF)