DRESDEN. Die Opposition im Sächsischen Landtag hat gegen das neue Versammlungsgesetz der regierenden Koalition von CDU und FDP Klage eingereicht. Dieses sieht unter anderem an Orten mit herausragender historischer Bedeutung besondere Auflagen oder erleichterte Verbote von Demonstrationen vor.
Dagegen strengten Linkspartei, Grüne und Sozialdemokraten vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof eine Normenkontrollklage an, welche das Gesetz kippen soll.
Der Anwalt der Kläger, der Freiburger Rechtsprofessor Ralf Poscher, kritisierte das existierende Gesetz als zu unbestimmt. So seien mögliche Verbote mit dem Schutz der Würde von Opfern der kommunistischen oder nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begründet worden.
Verharmlosung des Nationalsozialismus nicht allgemeingültig
Das Recht der Meinungsfreiheit dürfe aber nur durch allgemeine Gesetze , nicht aber durch bestimmte Inhalte wie die Verharmlosung der nationalsozialistischen Herrschaft eingeschränkt werden, argumentierte Poscher in einer Stellungnahme.
Auch sei viel zu unbestimmt, um welche Orte es sich dabei handeln würde, womit das Gesetz gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstoße. Die NPD-Fraktion im Landtag hatte das Gesetz als einseitige „Lex 13. Februar“ verurteilt. (FA)