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Bundestag: Deserteure können in Deutschland Asyl erhalten

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Bundestag
 

Deserteure können in Deutschland Asyl erhalten

Soldaten, die in ihrer Heimat wegen Befehlsverweigerung mit Strafverfolgung rechnen müssen, können in Deutschland Asyl erhalten. Eine automatische Anerkennung aufgrund von Kriegsdienstverweigerung gibt es jedoch nicht.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

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Grundgesetz: kein „uneingeschränktes Recht auf Kriegsdienstverweigerung“ Foto: Pixelio/Daniel Gast

BERLIN. Soldaten, die in ihrer Heimat wegen Befehlsverweigerung mit Strafverfolgung rechnen müssen, können in Deutschland Asyl erhalten. „Ein Soldat, der sich weigert, ein Kriegsverbrechen oder andere schwere Straftaten zu begehen, verhält sich rechtmäßig“, heißt es dazu in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag .

Allerdings gebe es dabei kein „uneingeschränktes Recht auf Kriegsdienstverweigerung“. Anerkannt werde ein solcher Asylantrag nur, „wenn der Militärdienst Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwere nichtpolitische Straftaten oder Handlungen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen, umfassen würde“.

Präzedenzfall eines amerikanischen Soldaten

Ein Asylantragsteller genieße jedoch prinzipiellen Schutz, sollte ihm die Todesstrafe drohen. „Macht ein Asylbewerber eine drohende Todesstrafe glaubhaft, kann dies im Asylverfahren – abhängig von den Umständen des Einzelfalles – zur Flüchtlingsanerkennung oder zur subsidiären Schutzgewährung führen“, so die Stellungnahme der Bundesregierung.

Hintergrund der Anfrage ist ein Präzedenzfall um den amerikanischen Soldaten André Shepherd. Der im bayerischen Katterbach stationierte Hubschrauber-Mechaniker sollte im Sommer 2007 erneut in den Irak verlegt werden, woraufhin er desertierte.

„Es war ein widerliches Gefühl, mir eingestehen zu müssen, daß ich im Grunde Tag für Tag am Abschlachten von stolzen Menschen beteiligt war“, berichtete der Fahnenflüchtige über seinen Gesinnungswandel in der Süddeutschen Zeitung. Ein Jahr später stellte er in Deutschland Antrag auf Asyl. (FA)

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