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Der Staat als Hehler

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Als Deutscher in der Schweiz zu leben macht mal wieder keinen Spaß. Gilt man doch in jeder Mittagspause, im Fitnesstudio oder abends in der Kneipe als stellvertretender Botschafter des Heimatlandes, der jeglichen Auswuchs deutscher Politik zu rechtfertigen und kommentieren hat.

Nachdem ich mich vor kurzem noch für Günther Oettinger schämen mußte, ist diesmal Wolfgang Schäuble (beide CDU) schuld. Der Kauf der Daten-CD einer Schweizer Bank mit Informationen über Steuerhinterziehern schlägt höchste Wellen. Und das ausgerechnet deshalb, weil ein Finanzminister, der sich selbst nicht an eine Barspende von 100.000 D-Mark des Waffenlobyisten Schreiber erinnern kann, meint potentiellen Steuersündern auf die Füße treten zu müssen.

Nicht nur als Fast-Schweizer nervt mich dieses Rechtsverständnis. Auch als gesetzestreuer Bürger stört mich das. Wie weit darf der Staat gehen, wenn er Straftaten verfolgen will? Ein Bürger der bewusst gestohlene Ware kauft, macht sicher der Hehlerei schuldig. Für sich setzt der Staat aber andere Maßstäbe an, glaubt er doch Volkes Stimme im Rücken zu haben.

Wo ist die Grenze?

Was kommt als nächstes? Darf der Staat Straftaten provozieren, um mögliche Täter festzunehmen? Beim Verkauf von Alkohol an Minderjährige bestreiten einige Kommunen bereits diesen Weg. Kinder werden zum Kauf vom Schnaps geschickt, nur um wenige Minuten später dem Händler eine Ordnungsstrafe zu verpassen.

Wo ist die Grenze? Und was kommt als nächstes? Ist es in Ordnung, Provokateure im Kampf gegen Rechts einzusetzen, kämpfen diese doch gegen das Böse? Vielleicht helfen die Gerichte. Darf man einen Verbrecher foltern um ein Opfer freizubekommen? Im Fall der Metzler-Entführung wurde das im Nachhinein untersagt, der Polizist verurteilt. Ist die Türe erstmal aufgemacht, läßt sie sich schliesslich kaum noch schließen.

Für die Versteuerung des Diebeshonorars hat die Bundesrepublik übrigens schon längst eine Lösung. Beim Fall des Liechtensteiner Diebes behielt der Fiskus eine Pauschale von 10 Prozent des Honorars ein. Die Steuer bezog sich auf ein sogenanntes Informationshonorar. Dieses Problem ist also schon mal gelöst

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