KÖLN. Das Oberlandesgericht Köln hat einen in Aachen ansässigen Immobilienverwalter wegen der Diskriminierung eines Paares aus Schwarzafrika zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 5.056 Euro verurteilt. Das Gericht machte den Verwalter am Dienstag dafür verantwortlich, daß das Paar auf Grund seiner Hautfarbe als Mieter abgelehnt worden war.
Die beiden Schwarzafrikaner hatten sich im Jahr 2006 auf eine Anzeige des Wohnungsverwalters gemeldet. Beim Besichtigungstermin wies die Hausmeisterin das Paar jedoch mit den Worten ab, die Wohnung werde nicht an „Neger… äh Schwarzafrikaner oder Türken“ vermietet. Die Abgelehnten klagten daraufhin mit Unterstützung des Gleichstellungsbüros der Stadt Aachen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Bezeichnung „Neger“ ist ehrverletzend
Das Gericht billigte dem Paar in seiner Entscheidung nicht nur den Schadensersatz für die entstandenen Fahrtkosten zu, sondern auch ein Schmerzensgeld wegen der Bezeichnung „Neger“ durch die Hausmeisterin. Diese sei nach heutigem Verständnis eindeutig diskriminierend und ehrverletzend.
Zudem sei die Ablehnung auf Grund der Hautfarbe ein Angriff auf die Menschenwürde der Schwarzafrikaner. Die Wahrnehmung von Besichtigungsterminen gehörten laut dem Gericht zu den Aufgaben des Verwalters. Wenn er dies der Hausmeisterin übertrage, hafte er auch für deren Verhalten. (krk)