HAMBURG. Der Passauer Oberstaatsanwalt Helmut Walch hat dem früheren Polizeichef Alois Mannichl vorgeworfen, sich in seinen Aussagen über das Attentat auf ihn in Widersprüche verstrickt zu haben. „Es muß auch mal gesagt werden, daß sich Herr Mannichl bei seinen Vernehmungen nicht widerspruchsfrei verhalten hat“, kritisierte Walch den 53 Jahre alten Polizeidirektor gegenüber stern.de.
Mannichl habe beispielsweise unterschiedliche Angaben darüber gemacht, warum die Tatwaffe, ein Lebkuchenmesser aus dem Haushalt des Polizisten, vor dessen Wohnhaus gelegen habe. In ersten Vernehmungen habe Mannichl angegeben, daß wegen eines Adventsfestes ein Tisch mit Lebkuchen vor seinem Haus gestanden habe. Ein ihm unbekannter Junge sei gekommen und habe um einen Lebkuchen gebeten.
Mannichl sei ins Haus gegangen und habe das Messer geholt, um ein Stück Lebkuchen abzuschneiden, als er jedoch wieder rauskam, habe der Junge bereits den ganzen Lebkuchen aufgegessen. In späteren Vernehmungen habe der Polizist den Jungen jedoch nicht mehr erwähnt und angegeben, das Messer geholt zu haben, weil ihm während des Festes ein schlampig abgebrochener Lebkuchen aufgefallen sei. Darüber habe er sich geärgert und habe diesen sauber abschneiden wollen.
Gezielter Anschlag der rechtsextremen Szene unwahrscheinlich
Der damalige Passauer Polizeichef war vor einem Jahr vor seinem Wohnhaus von einem Unbekannten niedergestochen worden. Laut Mannichl hatte der Täter sich durch Äußerungen als Rechtsextremist zu erkennen gegeben. So habe er ihm „schöne Grüße vom nationalen Widerstand“ bestellt, bevor er ihn niederstach. Die Tat hatte deutschlandweit für mediale Aufmerksamkeit gesorgt.
Oberstaatsanwalt Walch sagte gegenüber stern.de, es sei jedoch unwahrscheinlich, daß es sich um einen gezielten Anschlag der rechtsextremen Szene gehandelt habe: „Mit jeder Überprüfung ist es unwahrscheinlicher erschienen, daß der Täter im organisierten rechtsradikalen Spektrum zu finden ist. Unsere sehr intensiven Ermittlungen lassen den Schluß zu, daß keine Organisation dahintersteht. Das ist eine Kernaussage.“ Statt dessen gebe es die Vermutung, „daß es sich um einen Einzeltäter handelt, der unzufrieden mit seinem Leben und seiner sozialen Situation, rechtsradikalen Argumenten erlegen“ sei.
Zudem machte Walch deutlich, daß die Stichverletzung Mannichls nicht, wie teilweise verbreitet, lebensgefährlich gewesen sei. „Es bestand keine Lebensgefahr“, so der Oberstaatsanwalt. „Gott sei Dank ist es nicht zu inneren Blutungen gekommen und kein Organ verletzt worden. Der Stich war nicht sehr tief. Es war kein heftiger Stich. Der Blutverlust war äußerst gering.“ (krk)