STRASSBURG. Ein Kruzifix in Klassenräumen an staatlichen Schulen in Italien verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Dienstag. Geklagt hatte die Italienerin Soile Lautsi, deren elf und 13 Jahre alten Kinder von 2001 bis 2002 eine öffentliche Schule in Abano Terme besuchten.
In der Schule hing in sämtlichen Klassenzimmer ein Kruzifix. Die Italienerin bemängelte, daß dies dem Grundsatz des Säkularismus widerspreche, nach dem sie ihre Kinder erziehe, und zog vor Gericht. Dort unterlag sie im Februar 2006 letztinstanzlich. Das Gericht entschied, daß das Kreuz mittlerweile zu einem weltlichen Verfassungswert geworden sei.
Glaubensfreiheit der Kinder wird verletzt
Dem widersprach nun der Europäische Gerichtshof. Religiöse Symbole in öffentlichen Gebäuden, vor allem in Klassenräumen, schränkten Eltern in ihrem Recht ein, ihre Kinder nach ihren eigenen Überzeugungen zu erziehen.
Zudem werde dadurch die Glaubensfreiheit der Kinder verletzt, zu der auch gehöre, nicht zu glauben. Die Straßburger Richter sahen darin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. (krk)