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Folge eines JF-Interviews: Die unsichtbare Hand

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Zenszur
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Folge eines JF-Interviews
 

Die unsichtbare Hand

Der stellvertretende Parteivorsitzende der Piratenpartei, Andreas Popp, ist wegen seines Interviews mit der JUNGEN FREIHEIT in den eigenen Reihen und in linken Medien heftig in die Kritik geraten. Popp wird unter anderem „mangelnde Distanz zum rechten Rand” (taz) vorgeworfen.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

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Warnung vor gesperrter Internetseite Foto: Wikipedia/Etisalat

Gestern war „1984“– heute ist „Stasi 2.0“ und Zensursula. Frau von der Leyens Internet-Sperren und Stoppschilder und Innenminister Schäubles On-line-Durchsuchung schüren die Furcht vor dem Überwachungsstaat und schaffen sogar, woran die politische Klasse sonst verzweifelt: Die vermeintlich politikverdrossene Jugend, die „Generation Internet“, mischt sich ein und engagiert sich für Petitionen und Protestparteien.

Der Kampf gegen Kinderpornographie gilt den Kritikern des von der Leyenschen „Zugangserschwerungsgesetzes“ als symbolpolitischer Türöffner zur Schaffung einer Infrastruktur für unterschiedsloses Vorgehen gegen mißliebige Meinungen oder Medien, die bei Bedarf jederzeit auf neue Ziele umprogrammiert werden kann. Der „Kampf gegen Rechts“ steht schon auf dem Trittbrett. 

In der Tat: Ginge es nur um die Verbannung krimineller Inhalte aus dem Netz, wäre gezieltes Löschen erkannter strafbarer Seiten weitaus wirksamer als pauschalverdächtigende Rasterfahndung und geheime Sperrlisten. Die bereits vorhandenen Möglichkeiten werden bei weitem nicht ausgeschöpft, wie kürzlich der Rücktritt eines erfolgreichen sachsen-anhaltinischen Kinderporno-Jägers klarmachte.

Jugendschutz als trojanisches Pferd

Wegen Personalmangels und fehlender technischer Ausstattung, hatte Oberstaatsanwalt Peter Vogt kritisiert, ziehe sich die Auswertung beschlagnahmten Materials zu lange hin, es bestehe die Gefahr, daß zahlreiche Straftaten deshalb nicht mehr geahndet werden könnten. Mit konventionellen rechtsstaatlichen Mitteln ließe sich da Abhilfe schaffen. Wozu also neue Gesetze, wenn nicht zum Einstieg in die flächendeckende Zensur der elektronischen Kommunikation im weltweiten Netz?

Als trojanisches Pferd muß ein an sich ehrenwertes Anliegen herhalten: der Jugendschutz. Wovor genau aber müssen junge Menschen im öffentlichen Raum geschützt werden, und wie weit darf der Staat im Spannungsfeld zwischen Jugendschutz auf der einen, Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht auf der anderen Bürgerrechte einschränken? Und vor allem: Wer hat die Definitionshoheit darüber, was als „jugendgefährdend“ zu gelten hat?

Im analogen Zeitalter schienen diese Fragen noch einfach zu beantworten. Pornographische und gewaltverherrlichende Publikationen erfaßte eine Behörde, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS), die seit 2003 als auch für „jugendgefährdende Medien“ zuständige BPjM firmiert, in einem natürlich nie ganz aktuellen Index, der die Abgabe, Präsentation, Bewerbung und Verbreitung darin aufgelisteter Titel drastisch einschränkt. 

Bereits dieser Eingriff in ökonomische und informationelle Freiheitsrechte bewegt sich in einer Grauzone. Denn es handelt sich ja nicht um strafbewehrt Verbotenes, sondern um Zulässiges, aber für anrüchig Erachtetes. Das gab der Prüfstelle, erst recht wenn außer Schmuddelkram auch bestimmte geschichtspolitische oder „extremistische“ Meinungsäußerungen ins Visier kamen, bereits die Aura einer Zensurbehörde.

Was als anstößig empfunden wird, unterliegt zudem sich verändernden gesellschaftlichen Maßstäben. Wo schrankenloser Individualismus und Libertinage herrschen, fallen die Tabus wie Dominosteine. Geblieben sind im Grunde nur noch zwei: Rechtsextremismus und Kinderpornographie. Kaum überraschend also, daß neueste Gesetzesverschärfungen gerade mit dem „Kampf“ gegen diese Phänomene begründet werden, um komplexen rechtsstaatlichen Abwägungen möglichst aus dem Wege zu gehen. 

Staatliche Eingriffe in die Publikations- und Meinungsfreiheit sind in demokratisch verfaßten Gemeinwesen allemal zwiespältig. Doch solange diese Einschränkungen von Organen der demokratisch legitimierten Gewalten, der gesetzgebenden, ausführenden und rechtsprechenden, unter Anwendung nachvollziehbarer Kriterien vorgenommen werden, sind sie immerhin rechtsstaatlich überprüfbar.

Einflußmöglichkeiten für kommerzielle Hintergrundspieler

Wenn die BPjM dagegen, wie bei der den Providern abverlangten Sperrung von Internetseiten, mit geheimen Index-Listen operiert, weil man „Werbeeffekte“ wie bei früheren Versuchen vermeiden wolle, wird der Rubikon zu Zensur und autoritär-absolutistischer Geheimpolitik überschritten.

Hinzu kommt, daß das digitale Zeitalter mit seinen unhierarchischen und dezentralen Kommunikationsformen die aus der Frühzeit der Bundesrepublik ererbten Behördenstrukturen offenkundig überfordert. Mit dem Ergebnis, daß die technische Umsetzung restriktiver Maßnahmen an Dritte übertragen wird. 

Die nonchalante Zensur-Privatisierung schiebt nicht nur externen Dienstleistern eine unheimliche und kaum zu kontrollierende Macht zu; die bequeme Delegation von Verantwortung eröffnet auch fatale Einflußmöglichkeiten für kommerzielle Hintergrundspieler, um scheinbar offiziell legitimierten Maßnahmen handfeste Eigeninteressen unterzujubeln. Als Kollateralschaden trifft das Experimentieren mit Sperrfiltern nicht selten unbescholtene Medien und Angebote.

Den breiten außerparlamentarischen Widerstand gegen diese Bestrebungen sollten die politischen Akteure nicht unterschätzen. Zu bewerten, mit welchen Meinungen ein Heranwachsender sich im Rahmen seiner Persönlichkeitsentwicklung beschäftigen soll oder besser nicht, steht staatlichen Stellen nicht zu – und erst recht nicht von ihm beauftragten Dienstleistern mit der Lizenz zum Zensieren.

Ohnehin ist es ein müßiges Unterfangen, im Zeitalter der globalen Kommunikation die in der westlichen Welt beispiellos strengen Maßstäbe des deutschen Meinungsstrafrechts international durchsetzen zu wollen.

Die deutsche Republik sollte sich darauf beschränken, Kriminelle, Internet-Straftäter eingeschlossen, im eigenen Hoheitsbereich mit rechtsstaatlichen Mitteln zu verfolgen – und im übrigen mehr Gelassenheit üben: Von Angelsachsen und Skandinaviern läßt sich lernen, daß die Demokratie nicht gleich untergeht, wenn ein freiheitlicher Staat auch törichte und abseitige Meinungen erträgt.  

JF 38/09

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