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Gauweiler spricht sich gegen neue Verfassungsklage aus

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BERLIN. Peter Gauweiler hat angekündigt, er werde keine Verfassungsklage gegen die Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag einreichen. „Die Gesetze halte ich für sehr gut, ich will den Vertrag auch nicht stoppen“, sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete laut dpa.

Der Bundestag hat am Mittwoch in erster Lesung über die Neufassung der Begleitgesetze beraten, die dem Parlament am 8. September zur Abstimmung vorgelegt werden sollen. Dies war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 30. Juni die ursprünglich verabschiedete Version wegen unzureichender Beteiligungsrechte für Bundestag und Bundesrat bei Rechtsetzungen und Vertragsänderungen auf EU-Ebene für verfassungswidrig erklärt hatte.

Gauweiler gehörte zu den Klägern, deren Bedenken in diesem Punkt von den Karlsruher Richtern geteilt wurden. Unterdessen bekräftigte Gauweilers Prozeßbevollmächtigter, der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek, daß Deutschland dem Lissabon-Vertrag nur mit einem völkerrechtlichen Vorbehalt zustimmen sollte.

Plädoyer für schriftlichen Vorbehalt

Durch diesen gemeinsam mit der Ratifikationsurkunde hinterlegten Vorbehalt würde Deutschland den anderen Mitgliedsstaaten, der EU-Kommission sowie dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg förmlich erklären, daß alle europapolitischen Beschlüsse Berlins künftig nur nach Maßgabe der Karlsruher Urteilsbegründung gelten.

Ohne diesen Vorbehalt, so Murswiek, drohe ein „Krieg der Richter“ zwischen Luxemburg und Karlsruhe bei der Interpretation von Vorgaben der Europäischen Union. Bei Verhandlungen innerhalb der Großen Koalition hatten Politiker von CDU und SPD solche Einschränkungen abgelehnt.

Gauweiler dagegen stellte in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung fest: „Solange das Grundgesetz besteht, muß die Auslegung des Vertrages von Lissabon durch das Bundesverfassungsgericht die für Deutschland maßgebende Auslegung sein.“ Darauf werde die Bundesregierung „schon aus Gründen der Europafreundlichkeit“ ihre Vertragspartner verbindlich hinweisen müssen. (vo)

„Ein Sieg über die Fanatiker“ 

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