MÜNCHEN. Spitzenrepräsentanten der bayerischen Landeskirche fordern eine unabhängige psychosoziale Beratung für Frauen, die ein möglicherweise behindertes Kind erwarten. Bei dieser Diagnose können Abtreibungen bis unmittelbar vor Einsetzen der Wehen straffrei vorgenommen werden.
Nach Angaben von Landesbischof Johannes Friedrich und Synodalpräsidentin Dorothea Deneke-Stoll folgt der Feststellung einer wahrscheinlichen Behinderung des ungeborenen Lebens meist eine Abtreibung. Viele Frauen fühlten sich sogar zur Spätabtreibung gedrängt. Um sie vor einer solchen Zumutung zu schützen, bedürfe es einer Mindestbedenkzeit von wenigstens drei Tagen, so die Kirchenleitung.
Laut Friedrich und Deneke-Stoll ist eine gesetzliche Regelung notwendig, „damit Frauen sich nicht mehr rechtfertigen müssen, wenn sie neben der medizinischen Information auch eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen“. Anlaß für ihre Erklärung ist die bevorstehende Entscheidung des Bundestags über eine Neuregelung von Spätabtreibungen.
Das Leben Ungeborener auch vor der Mutter schützen
Dem Parlament liegt ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag der Abgeordneten Johannes Singhammer (CSU), Kerstin Griese (SPD), Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) und Ina Lemke (FDP) vor, der eine Beratungspflicht der Ärzte sowie eine dreitägige Bedenkzeit verlangt. Aus Sicht der evangelischen Kirche kommt dieser Antrag dem notwendigen Neuregelungsbedarf am nächsten.
Der bayerische Landesbischof Friedrich und Deneke-Stoll bestehen jedoch auf einer weiteren unabhängigen Beratung, um eine denkbare Beeinflussung durch ärztliche Interessen auszuschließen. In Deutschland gab es im vergangenen Jahr nach offiziellen Angaben 231 Spätabtreibungen. Damit sind Abtreibungen nach der 23. Schwangerschaftswoche gemeint – also zu einem Zeitpunkt, an dem das Kind bereits außerhalb des Mutterleibs lebensfähig ist.
Einigen Politikern und Lebensrechtlern geht die geplante Neuregelung nicht weit genug. Nicht das Unrecht der Tötung eines Kindes werde geändert, sondern das Verfahren, kritisierte der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis bei einer Veranstaltung zur „Woche für das Leben“ in Selb. Die Abtreibung eines lebensfähigen Kindes dürfe nicht hingenommen werden. Geis, der regelmäßiger Kolumnist der JF ist, forderte, das Leben von ungeborenen Kindern auch gegenüber der Mutter zu schützen.
Bei Entscheidungen über Leben und Tod keine Ergebnisoffenheit
Kritik gab es bei dieser Veranstaltung auch an der bayerischen Synode. Dieses Gremium habe für eine „ergebnisoffene“ Beratung plädiert, obwohl es bei Entscheidungen über Leben und Tod keine Ergebnisoffenheit geben könne, sagte Pfarrer Andreas Münster aus Selb.
Die Ärztin und Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Claudia Kaminski, bezeichnete die Zahlenangaben über Spätabtreibungen als viel zu gering. Durch moderne Fruchtwasser- und Ultraschalldiagnostik – etwa über die Nackenfaltenmessung – würden über 95 Prozent der Kinder mit Down-Syndrom vorgeburtlich diagnostiziert, von denen dann 82 Prozent getötet würden.
Oft werde auf Verdacht abgetrieben, um späteren Regreßforderungen zu entgehen. Mehrere Eltern behinderter Kinder hätten Ärzte erfolgreich auf Schadensersatz verklagt, weil eine Behinderung nicht festgestellt und ihr Kind nicht abgetrieben wurde. (idea/ru)