Im September 1922 fielen die jahrhundertelang mehrheitlich griechisch besiedelten Gebiete im Westen Kleinasiens mit der Stadt Smyrna (Izmir) unter die Herrschaft des türkischen Nationalstaates. Damit waren Griechenlands Bestrebungen gescheitert, Konstantinopel sowie die schon in der Antike zugehörigen östlichen Ägäis-Küstengebiete dem Mutterland anzuschließen und somit die Megali Idea zu verwirklichen. Das irredentistische Konzept der „Megali Idea“, der „großen Idee“, geht auf eine Rede des griechischen Premierministers Ioannis Kolettis aus dem Jahr 1844 zurück, in dem dieser die „Bevollmächtigten der Nation“, die Mitglieder der griechischen Nationalversammlung, dazu aufrief, „nicht mehr (nur) über das Schicksal Griechenlands, sondern des griechischen Geschlechts zu entscheiden“. Nachdem Griechenland Mitte November 1918 an der Besetzung von Konstantinopel, der Hauptstadt des besiegten Osmanischen Reiches, teilgenommen hatte, erschien die griechische Landung in Smyrna am 15. Mai 1919 und die Beendigung der türkischen Hoheitsgewalt über diese Stadt als eine entscheidende Etappe bei der Befreiung der kleinasiatischen Griechen von osmanisch-muslimischer Fremdherrschaft. Allerdings setzte sich bis 1922 die durch Mustafa Kemal (Atatürk) repräsentierte türkisch-nationalistische Militärorganisation, aus der die politische Führung der säkularen türkischen Republik hervorging, gegenüber Griechenland militärisch durch: Während die Kemalisten sich auf sowjetische Waffenhilfe stützen konnten, rückten Großbritannien und Frankreich im Verlauf des türkischen Unabhängigkeitskriegs von ihrer anfänglichen strategischen Partnerschaft mit Griechenland ab. Die Militäraktionen des türkischen Nationalismus waren darauf gerichtet, das türkische „Kernland“ gegenüber griechischen, armenischen und kurdischen Souveränitätsansprüchen in Anatolien (und Ostthrakien) zu „verteidigen“. Infolge der griechischen Niederlage bei Ali Veran im August 1922 sah sich Griechenland schließlich gezwungen, sich aus dem gesamten Territorium Kleinasiens zurückzuziehen – und dabei auch Smyrna preiszugeben. So zog Mustafa Kemal am 11. September als Sieger in die Stadt ein. Währenddessen wurden Griechen und Armenier pogromartigen Gewaltexzessen ausgesetzt, in deren Rahmen Zehntausende ermordet und die Stadtviertel dieser christlichen Bevölkerungsteile systematisch niedergebrannt wurden. Darüber hinaus hielten die türkischen Nationalisten alle männlichen Armenier und Griechen zwischen 18 und 45 Jahren als „Kriegsgefangene“ fest. Die übrigen Griechen und Armenier wurden vertrieben, soweit sie nicht bereits unmittelbar nach dem Beginn der Massaker mit Hilfe der Alliierten – in erster Linie der Italiener und Franzosen – die Flucht hatten ergreifen können. Von dieser „ethnischen Säuberung“ waren bis zum 1. Oktober 1922 180.000 Personen betroffen. Sie erfolgte in der Logik einer „Türkifizierung“ Kleinasiens, wie sie der Innenminister der kemalistischen Nationalregierung bereits am 24. September für Gesamt-Anatolien propagierte: Die christlichen Minoritäten hätten als Konsequenz des Scheiterns der Megali Idea (und des armenischen Irredentismus) Kleinasien zu verlassen. Nachdem infolge des türkischen Vormarschs in Anatolien und Ostthrakien im Januar 1923 bereits insgesamt über eine Million Griechen vertrieben oder zur Flucht gezwungen worden waren (von dem Schicksal der den Völkermord von 1915/16 überlebenden Armenier ganz zu schweigen), erklärte sich Griechenland auf der Konferenz von Lausanne dazu bereit, das Prinzip des ethnisch begründeten Bevölkerungsaustausches auf der Grundlage vertraglicher Einigung souveräner Völkerrechtssubjekte anzuerkennen. Dieses Prinzip hatte der Norweger Fridtjof Nansen, durch den Völkerbund als Kommissar für Flüchtlingsfragen mit der Vermittlung im griechisch-türkischen Konflikt beauftragt, unter dem Eindruck ebenjener Greuel ins Gespräch gebracht, die mit der türkischen Einnahme Smyrnas im September 1922 einhergingen. Ankara hatte Nansens Vorstoß zu einem solchen „Transfer“ bereitwillig aufgenommen, der nun freilich nicht nur die etwa 400.000 in ihrer anatolischen Heimat verbliebenen Griechen betraf, sondern auch die etwa 450.000 auf griechischem Territorium lebenden Muslime. Gemäß der „Konvention über den Austausch der griechischen und türkischen Bevölkerungen“, auf die sich die betroffenen Staaten am 30. Januar 1923 einigten, unterlag das Recht, den Transfer zu vollziehen, den staatlichen Hoheitsträgern; das Prinzip der individuellen Entscheidung zur Auswanderung, wie es die griechische Regierung anfangs favorisiert hatte, war aufgegeben worden. Ab dem 1. Mai 1923 sollte ein Zwangsaustausch stattfinden, von dem die Griechen Konstantinopels sowie der muslimische Bevölkerungsteil Westthrakiens allerdings ausgenommen blieben. Unter den Bedingungen eines Verzichts Ankaras auf Reparationsforderungen an Griechenland mit Blick auf die griechischen Militäraktionen sowie im Interesse einer Freilassung auch der in der Türkei internierten griechischen Zivilisten war die griechische Regierung bereit, durch die Friedensvertragsunterzeichnung am 24. Juli 1923 der Auslöschung der griechischen Gemeinden West-Kleinasiens zuzustimmen.
- Ausland