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Rechte und Pflichten

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Ob in Köln-Ehrenfeld, München-Sendling oder Berlin-Heinersdorf: In zahlreichen deutschen Städten entstehen derzeit neue repräsentative Moscheen. Der Islam verläßt die Hinterhöfe und zeigt auch architektonisch Präsenz in Deutschland. Zugleich sind im vergangenen Jahr soviel Deutsche zum Islam konvertiert wie noch nie zuvor. Vor diesem Hindergrund stellte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im vergangenen Jahr eine Große Anfrage zum „Stand der rechtlichen Gleichstellung des Islam in Deutschland“, deren schriftliche Antwort nun auf 125 Seiten vorliegt. Sowohl die grünen Fragesteller als auch die schwarz-rote Bundesregierung stellen klar, daß für sie die Integration der in Deutschland lebenden Moslems ein wesentliches politisches Ziel darstellt. Die Grünen betonen zudem, wie stark sich die konfessionelle Landschaft durch die Einwanderung der Moslems verändert habe. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit, nach der institutionellen und kulturellen Verwurzelung dieser Religionsgemeinschaft zu fragen. Von deutscher Seite, so die Forderung, müsse es ein „glaubwürdiges Signal“ geben, „den Islam als Religion gleich zu behandeln und somit in erster Konsequenz gleichzustellen“. Auch die Bundesregierung will „dem interkulturellen und interreligiösen Dialog eine besondere Bedeutung beimessen“. Sie macht deutlich, daß der Islam allen anderen Glaubensgemeinschaften in Deutschland durch die vom Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit gleichgestellt ist. In ihrer Antwort weist sie auch darauf hin, daß im Vergleich zu einer fast gleichlautenden Anfrage zum selben Thema, welche die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Jahre 1999 an die damalige rot-grüne Bundesregierung richtete, ersichtlich ist, wie das Bewußtsein für die bessere Integration der Muslime deutlich gewachsen sei. Das zeige sich etwa in einem verstärkten Dialog zwischen staatlichen Stellen und muslimischen Organisationen, in den Bemühungen um die Einrichtung von universitären Lehrstühlen für Islamfragen und bei Modellversuchen für islamischen Religionsunterricht. Auch die Einrichtung der „Islam-Konferenz“ im vergangenen Jahr wird von der Bundesregierung als ein wegweisender Schritt in die Zukunft bezeichnet. Das Hauptproblem in organisatorischer Hinsicht ist nach Ansicht der Bundesregierung jedoch folgendes: „Der Islam ist traditionell nicht so verfaßt wie die christlichen Kirchen oder die jüdische Gemeinschaft in Deutschland. Dies ist eine faktische Ungleichheit, die der Staat vorfindet.“ Obwohl unter anderem auch aus diesem Grund keine statistisch verläßlichen Zahlen über die Zugehörigkeit zur islamischen Glaubensgemeinschaft vorliegen, könne die Anzahl der in Deutschland lebenden Muslime derzeit auf 3,1 bis 3,4 Millionen Menschen geschätzt werden, „darunter etwa 1,0 bis 1,1 Millionen mit deutscher Staatsangehörigkeit“, heißt es in der regierungsamtlichen Antwort. Wie im Islam insgesamt stellen auch hierzulande die Sunniten mit geschätzten 2,5 Millionen Angehörigen die Mehrheit. Der prozentuale Anteil der Aleviten ist hier jedoch größer als der in der Türkei. Diese Richtung gilt in vielen islamischen Ländern als unislamisch, ihre Angehörigen werden teilweise verfolgt. Da die Aleviten die Moslems sind, deren Glaubenspraxis sich noch am ehesten in die deutsche Leitkultur einordnen läßt, verwundert es nicht, daß die Mehrzahl der in der Antwort genannten positiven Integrations-Beispiele alevitische Einrichtungen betrifft. Hinsichtlich der Religionsausübung führt die Regierung weiter aus: „Insgesamt soll es ca. 2.600 muslimische Gebetsstätten in Deutschland geben, von denen ca. 150 als klassische Moscheen (mit Kuppel und Minarett) zu bezeichnen sind. Die Zahl der Moscheeneubauten hat in den letzten Jahren beständig zugenommen. Derzeit ist von mehr als 100 Bauvorhaben im Bundesgebiet auszugehen. Neben den Moscheen sind noch als ‚Medresen‘ bezeichnete Lehrhäuser zu nennen, von denen es mehr als 120 in Deutschland gibt.“ Laut dieser Angaben liegt damit der Islam hinsichtlich seines Verhältnisses von Sakralräumen zu Gläubigen nahezu gleichauf mit den beiden großen Kirchen in Deutschland. In puncto Glaubensaktivität scheint er sie zu übertreffen, wie anhand von Daten des „Zentralinstitut Islam-Archiv-Deutschland“ hervorgeht. Demnach liegt die Zahl der täglichen Moscheegänger bei 200.000, die der Teilnehmer des wöchentlichen Freitagsgebets bei 493.000 und die der Teilnehmer der Gebete an den beiden muslimischen Festtagen bei 904.000. Wenig integrationsbereit sind die Moslems hinsichtlich ihrer Sprache. So wird festgestellt, daß die Gebete „grundsätzlich in arabischer Sprache“ stattfänden. „Die Predigt beim Freitagsgebet wird hingegen in der Muttersprache der Zuhörer gehalten. Einzelne Moscheen bieten Übersetzungen oder Zusammenfassungen in deutscher Sprache an.“ Nur in Moscheen, deren Besucher sich aus Angehörigen verschiedener Nationalitäten und Sprachen zusammensetzen, „sind mittlerweile auch Predigten in deutscher Sprache üblich“. Erwähnenswert ist auch, daß die Hälfte, also zwei der vier mitgliederstärksten islamischen Verbände in Deutschland, Organisationen vertreten, die von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet werden (müssen). Es sind dies die im Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. (ZMD) vertretene Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD) sowie die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG). Daneben gehören zahlreiche Moscheevereine der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. (Ditib) an, die vom türkischen Staat finanziert und gelenkt wird. In ihr angehörenden Gemeinden predigen türkische Imame, die für mehrere Jahre nach Deutschland entsandt werden. Als Fortschritt wertet es die Bundesregierung, daß diese mittlerweile in der Türkei landeskundliche Kurse über Deutschland belegen müssen. Die offizielle Bindung an die türkische Regierung ist auch dadurch ersichtlich, daß der Vorsitzende der Ditib „in der Regel ein Botschaftsrat der Türkischen Botschaft in Berlin“ ist. Kleinere Gemeinden haben in erster Linie – schon aus finanziellen Gründen – nur nebenamtliche Imame. Generell verfügt nach Schätzungen der Bundesregierung nur eine Minderheit der moslemischen Prediger über eine Ausbildung, die der christlicher Theologen an Universitäten oder kirchlichen Hochschulen vergleichbar ist. Eine solche Ausbildung soll in Deutschland jedoch etabliert werden, ein erster Lehrstuhl ist dafür in Münster eingerichtet, des weiteren gibt es in Frankfurt eine Stiftungsprofessur, die der dortigen evangelisch-theologischen Fakultät beigeordnet sei. In der Antwort zum Thema „islamischer Religionsunterricht“ heißt es, ein solcher konnte im Sinne des Grundgesetzes (wonach der konfessionelle Religionsunterricht in der Regel ordentliches Lehrfach an staatlichen Schulen ist) noch in keinem Bundesland eingeführt werden: „Bund und Länder sind sich darin einig, daß ein bekenntnisgebundener Religionsunterricht, wie ihn das Grundgesetz vorsieht, für muslimische Schülerinnen und Schüler angestrebt werden sollte. Mehrere Länder beschreiten deshalb im Rahmen von Modellprojekten neue Wege in Richtung auf den islamischen Religionsunterricht.“ Aus Niedersachsen, wo ein solcher Versuch stattfindet, werden bereits erste Erfahrungen gemeldet. Zwar werde der Unterricht gut angenommen, die Mängel lägen jedoch auf der Hand: Erstens fehle ein „islamischer Ansprechpartner, der legitimiert ist, die Grundsätze der Religionsgemeinschaft zu vertreten. Zweitens fehlt der Bekenntnisnachweis, welche Schülerinnen und Schüler islamischen Glaubens sind. Und drittens fehlen qualifizierte Lehrkräfte“. Angesprochen wird in der Anfrage der Grünen auch die Seelsorge von Gefangenen und Soldaten moslemischen Glaubens. Hier gilt als Hauptproblem nach Meinung der Regierung, daß „die in Deutschland lebenden Muslime nur in einem geringen Maße organisiert sind und auch die auf überregionaler Ebene tätigen islamischen Organisationen nur eine Minderheit der Menschen muslimischen Glaubens in Deutschland repräsentieren“. Die Aussagekraft der regierungsamtlichen Antwort auf die Große Anfrage endet dort, wo das Thema „Integration von Moslems“ über die Frage der Religionszugehörigkeit und -praxis hinausgeht, wo andererseits aber gerade die meisten Probleme liegen, etwa bei unzureichenden Sprachkenntnissen, mangelhafter Ausbildung und erhöhter Kriminalität. Außerdem liegen der Regierung in vielen, das Innenleben der islamischen Gemeinschaften in Deutschland betreffenden Punkten, keine eigenen verläßlichen Zahlen, sondern lediglich Angaben der Verbände selbst oder ihnen nahestehender Organisationen vor.

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